DNA-Test wegen totem Babys DNA-Test wegen totem Babys in Weißenfels: MZ beantwortet die wichtigsten Fragen

Weißenfels - Im Fall des in Weißenfels tot aufgefundenen Babys greift die Polizei zum letzten Mittel. Der wenige Tage alte Säugling war im April auf einem Grundstück an der Zeitzer Straße gefunden worden. Es wies schwer Verletzungen am Kopf auf. Mit einer DNA-Reihenuntersuchung wollen die Ermittler jetzt der Mutter und mutmaßlichen Täterin auf die Spur kommen. Die MZ beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
Wer wird zur DNA-Untersuchung geladen?
Die Zielgruppe der DNA-Reihenuntersuchung ergibt sich aus einem Kriterien-Katalog, den die Ermittler der Polizei erstellt haben. Demnach werden Frauen geladen, die höchstens 23 Jahre alt und alleinstehend sind und sich noch in der Ausbildung oder einem Studium befinden. Die Polizei bezieht sich dabei auf statistische Untersuchungen zu Kindstötungen. Zudem grenzt der Fundort des Babys die Zielgruppe ein. Geladen werden nur Frauen, die im weiteren Umfeld der Zeitzer Straße wohnen.
Wie viele Frauen sollen ihre DNA-Probe abgeben?
Durch den Kriterienkatalog grenzt sich die Zahl der Frauen auf 200 bis 250 ein. Das sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang der MZ.
Wie läuft die Reihenuntersuchung ab?
„Der Beschluss des Gerichts für die Durchführung der Reihenuntersuchung ist da“, sagte Neufang. In den nächsten Tagen verschicke die Polizei nun Einladungen. „Ganz normal mit der Post“, so Neufang. Die in Frage kommenden Frauen würden aufgefordert, ihre DNA-Probe bei der Polizei abzugeben. „Das funktioniert über eine Speichelprobe.“ Die Ergebnisse der Untersuchung werden mit der DNA der Mutter abgeglichen. Die wurde als Fremd-DNA am Körper des toten Babys sichergestellt.
Müssen die Frauen ihre DNA-Probe abgeben?
Nein. „Jeder kann sich auf seine informelle Selbstbestimmung berufen und die DNA-Probe verweigern“, so Neufang. Allerdings müsse die Person dann damit rechnen, dass die Polizei Ermittlungen im Umfeld durchführt. „Es gibt zwei Varianten über die DNA-Untersuchung zum Erfolg zu kommen“, erklärte Neufang. „Entweder durch einen direkten Treffer, was relativ häufig vorkommt.“ Der Druck werde für die Täter oft zu groß. „Oder durch das Ausschlussprinzip“, so Neufang. Alle Frauen, die jetzt geladen werden, würden grundsätzlich als Tatverdächtige gelten. „Deswegen gibt es den Kriterien-Katalog“, sagte Neufang. Wird die Probe verweigert, bliebe der Status einer Tatverdächtigen bestehen. „Dann werden zum Beispiel Nachbarn gefragt, ob die Frau schwanger war“, sagte Neufang.
Wann stehen die Ergebnisse der Untersuchung fest?
Das ist laut Neufang offen. „Es gibt zwar eine Frist, in der die DNA-Probe abgegeben werden soll“, sagte er. Allerdings müssten danach noch die Frauen überprüft werden, von denen es keinen Rücklauf gab oder die Probe verweigert haben. „Das ist Laufarbeit der Polizisten.“
Was passiert, wenn die Tests erfolglos bleiben?
„Dann werden die Ermittlungen eingestellt“, sagte Neufang. Die DNA-Untersuchung sei die letzte Ermittlungsmöglichkeit. Danach könne man nur noch auf einen Zufallstreffer hoffen. „Zudem wird der Fall alle paar Jahre hervorgekramt und nach neuen Ansätzen gesucht.“ (mz)
