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Burgenlandkreis Burgenlandkreis: Vierbeiner in Gefahr

Von ANKA STOLPER-HEINIKE 30.08.2010, 18:25

GRÖBEN/MZ. - Bärbel und Ronald Puschner sind traurig. Das Ehepaar aus Gröben hat zwei seiner drei Katzen verloren. Ihre Minka haben sie schwer verletzt gefunden und gesund gepflegt. Wenige Wochen später lag ihr Stubentiger erschlagen unter einem Busch. Auch Kater Tabi ist weg, kam einfach nicht wieder. "Wir wissen nicht, wo unser Schwarzer geblieben ist", sagt Ronald Puschner und streichelt Kater Peter, der seinen Spielgefährten immer noch sucht.

Puschners sind nicht die einzigen, die ihre Stubentiger vermissen. Im neueren Teil des Gröbener Wohngebiets "Am Sportplatz" verschwanden in den zurückliegenden Monaten etwa zwölf Tiere spurlos. "Es ist einfach nur bedrückend. Wir haben überall gesucht und sogar die Tierheime der Umgebung angerufen", erzählt Jaqueline Rödiger. Ihr Kater Paulchen ging nie weit weg vom Grundstück. Eines Tages war er plötzlich fort. Gleiches passierte mit Rödigers Katze Nele. Der Mischling verschwand ebenfalls über Nacht, tauchte aber zur Freude der Familie nach viereinhalb Monaten wieder auf. Seither allerdings gehe die Katze nie mehr weit weg und lasse sich von Fremden auch nicht mehr streicheln. Vier weitere Familien aus Rödigers Nachbarschaft vermissen ihre Stubentiger. Eine Katze tauchte jetzt mit deutlichen Vergiftungserscheinungen wieder auf. Die betroffenen Tierhalter vermuten, dass Katzenhasser am Werk waren und ihren Schützlingen Böses angetan haben.

Das hält Volkmar Schurig, Tierarzt im Veterinäramt des Burgenlandkreises, für durchaus möglich. Zwar seien diese Verstöße gegen den Tierschutz Einzelfälle. "Trotzdem müssen sie nach Strafrecht verfolgt werden", betont Schurig und verweist auf den Paragraphen 17 des Tierschutzgesetzes.

Dort sei festgehalten, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldbuße bestraft wird, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder verletzt oder wer einem solchen aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Problem sei allerdings, jemandem die Tat nachzuweisen, erklärt Schurig. Pathologische Untersuchungen getöteter Tiere seien in Stendal oder Leipzig möglich. Doch dafür müsse man den Vierbeiner erstens finden. Und dann sei auch noch nicht klar, wer ihn auf dem Gewissen hat. Der Veterinär rät Tierhaltern, bei Beobachtungen sofort mit Datum und Uhrzeit aufzuschreiben, wer was einem Tier zuleide getan hat. Noch besser sei es, Zeugen anzuführen und Fotos der gequälten Tiere zu haben. Dann könne man beim Ordnungsamt oder bei der Polizei Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstatten. Wenn es einen begründeten Anfangsverdacht gegen einen Tierquäler gibt, könne das Veterinäramt vorsorgliche Kontrollen bei demjenigen durchführen oder ihn mit Verweis auf die Gesetzgebung anschreiben. "Das hat manchmal schon einschüchternde Wirkung", erzählt der Veterinär.

Eva Maria Bauer, Leiterin des Zeitzer Tierheims, weiß, dass es Menschen gibt, die vor schlimmen Misshandlungen nicht zurückschrecken. "Wir erleben, dass Katzen die Ohren und Schnurrhaare abgesengt werden. Mancher stellt Falleisen mit Schlagbügel auf, obwohl das verboten ist, so dass Katzen die Wirbelsäule gebrochen wird oder Pfoten abgequetscht werden", erzählt sie. Im Zeitzer Ortsteil Rasberg sei eine Katze tagelang verschwunden gewesen. Als sie wieder auftauchte, war sie schwer verletzt und hatte Striemen um den Hals. Schließlich berichtet Eva-Maria Bauer von einem besonders grausigen Fund. Auf einem Feld nahe Rasberg hätten Leute ein frisch abgezogenes Katzenfell gefunden. "Wer das tut, ist böse", kommentiert die Tierschützerin diesen Vorfall.

Birgit Luka von der Tierauffangstation in Blösien kennt ebenfalls Fälle von Katzen-Misshandlungen. "Uns werden Tiere gebracht, denen ein Bein fehlt oder denen die Augen ausgestochen wurden", erzählt sie. Für Jaqueline Rödiger ist es einfach unfassbar, dass Menschen so wenig Achtung vor dem Tier haben. Sie hofft, dass herauskommt, wer das Verschwinden oder Verletzen der Katzen aus ihrem Wohngebiet zu verantworten hat. Und dass derjenige nach dem Gesetz bestraft wird.