Burgenlandkreis Burgenlandkreis: Baugenehmigung ist ungültig
WEISSENFELS/MZ/ZE. - "Das Gericht bestätigte damit unsere seit Jahren vertretene Auffassung, dass mit dem Bauamt Weißenfels die falsche Behörde und auch grundsätzlich das falsche Genehmigungsverfahren gewählt worden ist", schreibt Nicole Reppin von der Bürgerinitiative in einer
E-Mail.
Bei dem Genehmigungsverfahren für die Halle war keine Prüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgt, was jetzt das Gericht bemängelt hat. Im Fleischwerk vertritt man die Meinung, dass das auch nicht notwendig gewesen sei, weil die Halle ein in sich geschlossener Bau sei. "Und für alle anderen Dinge wie den Lkw-Verkehr haben wir die entsprechenden Genehmigungen", sagt Geschäftsführer Reinhold Dierkes.
Unabhängig davon werde man jetzt die Urteilsbegründung genau prüfen und danach entscheiden, wie man weiter vorgeht, erklärte Unternehmenssprecher Markus Eicher. So könnte ein Weg sein, mit der Stadt Weißenfels, der man nicht den schwarzen Peter zuschieben wolle, und dem Landesverwaltungsamt zu sprechen, um notwendige Genehmigungsverfahren nachzuholen. Juristische Wege zu verfolgen, schloss er nicht aus. Allerdings ist gegen den Spruch des Verwaltungsgerichtes kein Widerspruch zulässig, aber "man kann das Widerspruchsrecht auch einklagen", so Eicher. Das könne man aber erst entscheiden, wenn alle Unterlagen vom Gericht vorliegen. Oberbürgermeister Robby Risch (parteilos) hielt sich in einer Bewertung des Vorgangs zurück. Das Gericht habe festgestellt, dass es sich bei der Wahl des Genehmigungsverfahrens um einen Grenzfall handele, dennoch aber gegen die Stadt entschieden. "Wir sind gesprächsbereit, um einen Lösungsweg zu finden", sagte Risch.
Die umstrittene Halle ist bereits seit knapp zwei Jahren in Betrieb. Tönnies schließt derzeit aus, dass man den Bereich stilllegen müsse. "Das Gericht hat diese Forderung auch nicht erhoben", so Eicher. Doch der jetzige Stand könne kein Dauerzustand sein.