Abwasser Weißenfels Abwasser Weißenfels: Stadt übernimmt Bürgschaft für Abwasserbeseitigung

weissenfels/MZ - Die Stadt Weißenfels soll eine kommunale Bürgschaft in Höhe von 14 Millionen Euro für die Zwischenfinanzierung dringender Investitionen der Abwasserbeseitigung Weißenfels - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) übernehmen. Das sieht ein Beschlussvorschlag an den Stadtrat vor, den der Finanzausschuss während seiner Sitzung am Mittwochabend bei zwei Stimmenthaltungen empfohlen hat.
Neue Regenüberlaufbecken
„Um künftig die gesetzlichen Anforderungen an die Abwasserentsorgung erfüllen zu können, sind wir gezwungen, im nächsten Jahr endlich mit dem Bau von zwei Regenüberlaufbecken und der Erweiterung der Kläranlage zu beginnen“, machte AöR-Vorstand Andreas Dittmann im Finanzausschuss deutlich. Das Problem allerdings: Zwei wesentliche Finanzierungsquellen sind aktuell nicht gesichert. Das sind zum einen die beim Land vor mehr als einem Jahr beantragten Fördermittel. Bis heute liegt keine definitive Zusage vor. Eine MZ-Anfrage bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt hatte im November ergeben, dass man dort das Bewilligungsverfahren noch in diesem Jahr abschließen wolle. Selbst dann bleibt jedoch eine endgültige politische Entscheidung über Mittel in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro offen. Denn derzeit gibt es keine klare Aussage vom Land, ob die Fördermittelzusage an die Verabschiedung einer Satzung über Herstellungskostenbeiträge (HKB) für Abwasseranlagen im Weißenfelser Stadtrat als Bedingung geknüpft ist.
Geld von der HKB erst ab 2015
Die in Weißenfels heiß umstrittenen HKB wiederum sind die zweite große Finanzierungsquelle für die Investitionen der Abwasseranstalt. Da mit dem Beschluss einer rechtssicheren Satzung angesichts einer Vielzahl ungeklärter Fragen frühestens Ende nächsten Jahres zu rechnen ist, fließt auch aus dieser geplanten Quelle vorerst kein Geld. Derzeitige Planungen gehen davon aus, dass die Anstalt erst in den Jahren 2015 und 2016 jeweils rund zehn Millionen Euro über die Erhebung von HKB einnimmt.
Weil die Investitionen jedoch keinen weiteren Aufschub dulden, nun also die Zwischenfinanzierung über einen kurzfristigen Kredit bei der Sparkasse. Nicht einleuchten wollte zunächst Manfred Rauner (CDU-Fraktion), warum der Kreditgeber eine zusätzliche kommunale Bürgschaft fordert. Die Stadt sei doch einziger Gesellschafter der AöR und somit ohnehin in der Pflicht. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Weißenfels’ Oberbürgermeister Robby Risch (parteilos), erklärte, dass die interne Aufsicht des Kreditgebers diese zusätzliche Bürgschaft fordere. „Wir hätten auch bei anderen einen Kredit zu deutlich schlechteren Konditionen bekommen können“, sagte Risch. Die Sparkasse sei bereit, ein kurzfristiges Darlehen auszureichen - allerdings mit der genannten Bedingung.
Bürgschaft nur als Absicherung
Dass die doppelte Absicherung eher ein formaler Akt ist, machte Gordon Tietke vom Rechtsamt der Stadt deutlich. „Der Bürgschaftsfall ist ein rein theoretischer“, erläuterte er den skeptischen Ausschussmitgliedern. Er würde nur eintreten, wenn die Abwasseranstalt als Schuldner überhaupt nicht mehr zahlungsfähig wäre. Doch bevor es dazu käme, würde der gesetzliche Bürgschaftsfall der Kommune als AöR-Gesellschafter eintreten.
Die endgültige Entscheidung über eine Kommunalbürgschaft für die Abwasseranstalt trifft der Stadtrat auf seiner Sitzung am 11. Dezember.