Abwasserentsorgung Abwasserentsorgung: Das lange Warten auf Signale vom Land
weissenfels/MZ - Der dringend notwendige Bau von zwei unterirdischen Regenüberlaufbecken (RÜB) in Weißenfels verzögert sich weiter. Darüber hat Andreas Dittmann, Vorstand der Abwasserbeseitigung Weißenfels - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), auf der jüngsten Sitzung des Verwaltungsrates informiert.
Noch im August hieß es, der Bau der beiden unterirdischen Becken am Parkplatz neben der Agentur für Arbeit an der Promenade und an der Markwerbener Straße soll am 2. Dezember beginnen. Doch die Finanzierung der Investition baut auf einer 60-prozentigen Förderung durch das Land auf. Und bis heute gibt es keinen offiziellen Fördermittelbescheid.
Antrag liegt vor
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) hat auf MZ-Anfrage bestätigt, dass der Antrag auf Förderung des Baus von zwei RÜB in Weißenfels vorliegt. Bestätigt wurde ebenso, dass dieser Antrag bereits vor der Anfang dieses Jahres vollzogenen Umwandlung des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels (ZAW) in die AöR gestellt wurde. „Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden zurzeit die Unterlagen weiter komplettiert, wie durch die baufachliche Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes“, heißt es in einer Mitteilung der IB. Und ein Hoffnungsschimmer für die Akteure in Weißenfels: Man habe vor, das Bewilligungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.
Unklarer Ausgang des Verfahrens
Unklar bleibt nach dieser Antwort allerdings der Ausgang des Verfahrens. So wollte die IB weder offiziell bestätigen noch dementieren, dass eine Fördermittelzusage an die Verabschiedung einer Beitragssatzung für die Herstellung von Abwasseranlagen im Weißenfelser Stadtrat als Bedingung geknüpft ist. Dies sei eine politische Entscheidung, hieß es bei der IB mit Verweis auf die zuständigen Ministerien beim Land.
Auszahlung der Fördermittel erschwert
Das Problem ist nur: Die genannte Bedingung könnte der Stadtrat zurzeit gar nicht erfüllen. Denn die in den vergangenen beiden Jahren heiß umstrittene Erarbeitung einer rechtssicheren Herstellungskostenbeitragssatzung liegt derzeit auf Eis. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In einem Urteil vom März dieses Jahres geht das Gericht im Ergebnis eines Verfahrens über eine Verfassungsbeschwerde in Bayern davon aus, dass Abgaben nicht zeitlich unbegrenzt rückwirkend festgesetzt werden dürfen. Nun prüft das Land, inwieweit ein solches Rückwirkungsverbot auf die Verhältnisse in Weißenfels angewendet werden kann und ob möglicherweise das Kommunalabgabengesetz geändert werden muss. Eine ungeklärte Rechtslage, die Verwaltungsratsmitglied Manfred Rauner (CDU-Fraktion) auf den Plan rief: „Wenn das Land nicht in der Lage ist, die Sache zeitnah zu prüfen, dann kann Weißenfels ja gar nicht die Bedingungen für die Auszahlung der Fördermittel erfüllen.“
Regenüberlaufbecken dringend notwendig
Auf die Gefahren, die mit einer weiteren Verschiebung des Baus der Regenüberlaufbecken verbunden sind, machte Hans-Dieter Böckler (CDU-Fraktion) im Verwaltungsrat aufmerksam: „Wenn wir nicht bauen, spricht uns niemand von der Verantwortung frei, wenn es zu Verstößen kommt.“ Solche Becken haben die Aufgabe, das Mischwassersystem einschließlich Klärwerk zu entlasten, Wasser bei starken Niederschlägen aufzunehmen und später dosiert an das Klärwerk abzugeben.
Neun Millionen Euro für das nächste Wirtschaftsjahr
Da eine Fördermittelzusage des Landes gegenwärtig nicht in Sicht ist, stimmte der Verwaltungsrat bei einer Gegenstimme einer grundlegenden Änderung des Investitionsplanes der AöR für dieses Jahr zu. Mehr als neun Millionen Euro wurden als Investitionen in das nächste Wirtschaftsjahr verschoben.