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Wasserwerke Südharz Wasserwerke Südharz: Ex-Mitarbeiter scheitert mit seiner Klage

18.04.2011, 16:38

SANGERHAUSEN/MZ/HKO. - Der Kläger war bis zur Insolvenz der Wasserwerke als Abteilungsleiter im kaufmännischen Bereich der GmbH tätig gewesen. Als jedoch der Abwasser- und der Trinkwasserzweckverband ab 1. Januar 2007 ihre Geschäfte nicht mehr durch die Wasserwerke besorgen ließen, sondern selbst erledigten, bekam er keinen Arbeitsvertrag. Nur einige Mitarbeiter aus dem kaufmännischen Bereich wurden bei den Zweckverbänden beschäftigt. Der ehemalige Abteilungsleiter reichte daraufhin Klage ein, scheiterte aber schon beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt und legte dann Revision ein.

Aus der Sicht der Richter gab es bei den Wasserwerken zwar eine technische Abteilung Trinkwasser und eine technische Abteilung Abwasser, aber keinen Betriebsteil "Kaufmännische Verwaltung Abwasser". Einer solchen "Einheit" hätte der Kläger beim Betriebsübergang angehören müssen, um einen Anspruch zu haben, mit diesem Betriebsteil überzugehen und weiter beschäftigt zu werden. Das sei bei dem Mann nicht der Fall gewesen. Eine weitere Instanz, das Urteil inhaltlich anzufechten, hat er nun nicht mehr.