Vorteilsnahme statt Bestechlichkeit Vorteilsnahme statt Bestechlichkeit: Ex-Landrat Dirk Schatz erhält vor Gericht nur Bewährung

Halle(Saale)/Sangerhausen - Auch wenn er es sich nicht anmerken ließ: Ex-Landrat Dirk Schatz dürfte am Dienstagnachmittag im halleschen Landgericht aufgeatmet haben: Denn der Korruptionsprozess um einen bei Eisleben geplanten millionenschweren Windpark, dessen Bau Schatz im Jahr 2014 über die Maßen forciert haben soll, endete glimpflich für den ehemaligen Christdemokraten.
Statt wie von der Staatsanwaltschaft beantragt eine Gefängnisstrafe, erhielten er sowie die beiden anderen Angeklagten Bewährung. Ein Jahr und drei Monate lautete das Urteil wegen Vorteilsannahme gegen Schatz. Zehn Monate bekam der Geschäftsführer der Windanlagenfirma wegen Vorteilsgewährung.
"Spendengelder" an Schatz werden eingezogen
Acht Monate beträgt das Strafmaß für den Wahlkampfmanager des ehemaligen Politikers, über den die Zahlungen gelaufen sein sollen, wegen Beihilfe. Alle Urteile sind für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Außerdem legten die Richter der 13. Großen Wirtschaftskammer fest, dass die 29.000 Euro, die Schatz laut Urteil von dem Windanlagenbetreiber erhalten hatte, zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. Der Chef der Windradfirma muss darüber hinaus 10.000 Euro und der Wahlkampfmanager 8.000 Euro als Geldauflagen zahlen.
Anders als von Staatsanwalt Frank-Thomas Schulze gefordert, wertete das Gericht die „Unrechtsvereinbarungen“ , wie die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens den Deal des Trios nannte, nicht als Bestechung oder Bestechlichkeit, sondern nur als Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung.
Dabei fällt das Strafmaß geringer aus. Mertens begründete dies mit den Worten: Das Gericht habe nicht nachweisen können, dass die Angeklagten zur Tatzeit der Auffassung waren, dass der geplante Windpark grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sei.
Ominöse Mails sorgten für Streit
Die Verteidiger der drei Angeklagten plädierten dagegen dafür, ihre Mandanten freizusprechen. Ihrer Meinung nach dürfen die brisanten E-Mails, die der MZ und dem Kreistagsvorsitzenden Klaus Kotzur (Linke) zugespielt worden waren, nicht verwertet werden.
Grund: Sie seien offenbar illegal beschafft worden. Die Mails waren der Auslöser für die aufwendigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft gewesen, die dann Jahre später in den Prozess mündeten.
„Irgendwer hat die Mails lanciert“, sagte Verteidiger Michael Gubitz, der den Chef der Windanlagenfirma vertrat. „Sie können von demjenigen auch verändert worden sein.“
Außerdem habe es seiner Ansicht nach weder im Ermittlungsverfahren noch in der Hauptverhandlung Anhaltspunkte dafür gegeben, dass unmittelbar oder mittelbar Geld an Schatz geflossen ist.
Die Vorsitzende Richterin Mertens hielt in der Urteilsbegründung dagegen. Mit dem E- Mail-Verkehr und Kontodaten, die dem Gericht vorlägen, seien die Zahlungen sehr gut nachzuvollziehen.
Anklage prüft Revision
„Wir gehen davon aus, dass Schatz das Geld dann in bar bekommen hat und zwar insgesamt 29.000 Euro“, sagte sie. Der damalige Landrat habe die Summe für seinen Wahlkampf eingesetzt oder „sich vielleicht auch eine schöne Woche mit seiner Frau gemacht“.
Das Gericht habe auch keinerlei Zweifel, dass die Mails echt seien. Sie waren den Ermittlern von Kotzur zur Verfügung gestellt worden beziehungsweise von der Polizei auf dem Computer des Wahlkampfhelfers gefunden worden.
Die Anwälte der Angeklagten kündigten an, dass sie sehr wahrscheinlich Revision gegen die Urteile einlegen werden. Staatsanwalt Schulze sagte: Er habe noch keine Entscheidung getroffen. „Ich muss dass erstmal sacken lassen.“ (mz)