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Versteckte Urnen in Stollberg Versteckte Urnen in Stollberg: Urteil gegen Bestatter wird voraussichtlich rechtskräftig

15.04.2014, 12:27
Die Urnen, die in Stolberg gefunden wurden.
Die Urnen, die in Stolberg gefunden wurden. Ralf Kandel Lizenz

Sangerhausen - Das Urteil gegen einen Bestatter, der Urnen versteckte, wird voraussichtlich Bestand haben. Auch die Staatsanwaltschaft werde keine Rechtsmittel gegen die Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung einlegen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle, Andreas Schieweck, am Dienstag. Das Amtsgericht Sangerhausen hatte den 56-jährigen Bestatter am vergangenen Mittwoch wegen Betrugs verurteilt, weil er für Seebestattungen kassiert, diese aber nicht ausgeführt hatte.

Wegen Schmuckdiebstahls hat die Gießener Staatsanwaltschaft im März 2014 einen Bestatter angeklagt. In einer Leichenhalle und in einem Krematorium soll er Särge geöffnet und den Schmuck gestohlen haben, den Angehörige den Toten angelegt hatten.

Er verkaufte anonyme und Seebestattungen zu Billigpreisen, doch die Urnen landeten nur in seinem Büro: Im April 2013 verurteilt ein Berliner Amtsgericht einen Bestatter wegen Betruges zu drei Jahren Haft.

Nicht die Asche der Toten, sondern mit Sand oder Kies gefüllte Urnen hat ein Bestatter in Rheinland-Pfalz beigesetzt. Ein Gericht in Bad Kreuznach verurteilt ihn im August 2013 wegen Betrugs und Störung der Totenruhe zu einer Bewährungsstrafe.

Zwei Bestatterinnen, die bei Feuerbestattungen teure Särge gegen günstige getauscht hatten, werden im Dezember 2008 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Toten waren in einem Billigsarg verbrannt worden, die Betrügerinnen hatten aber für ein Luxusstück abkassiert.

Mitarbeiter eines Krematoriums in Nürnberg verkauften bei der Einäscherung anfallendes Zahngold an einen Juwelier und kassierten dafür rund 130 000 Euro. Wegen Diebstahls werden sie im November 2007 zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt.

Der Bestatter, der mittlerweile in Thüringen lebt, hatte 67 Urnen in einem leerstehenden Haus in Stolberg versteckt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der geständige Mann in mindestens 29 Fällen betrügerisch handelte. Die Verteidigung hatte das Urteil kurz nach der Verkündung akzeptiert. Beide Parteien haben laut Gesetz eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. (dpa)