Urteil am Amtsgericht Halle Zoll deckte sein System auf: Unternehmer aus Mansfeld-Südharz hinterzog jahrelang Steuern
Bargeld, Konten von Verwandten und mehrere Hunderttausend Euro Schaden: Ein Bauunternehmer aus Mansfeld-Südharz hat jahrelang Schwarzlöhne gezahlt und Steuern hinterzogen. Nun wurde der vom Amtsgericht Halle verurteilt.

Sangerhausen - Ein Unternehmer aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz ist wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen und wegen Steuerhinterziehung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Das Amtsgericht Halle sprach den Mann wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 115 Fällen und der Steuerhinterziehung in 54 Fällen für schuldig, wie der Zoll mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zoll fällt Scheinselbstständigkeit bei Baufirma aus Mansfeld-Südharz aus
Im Rahmen der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Baufirma war dem Hauptzollamt Magdeburg aufgefallen, dass das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigte, sondern ausschließlich selbstständige Personen beauftragt wurden. Die Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass weisungsgebundene und abhängige Beschäftigungsverhältnisse bestanden.
Die Vergütung der Scheinselbständigen sei in bar oder zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen über das Konto von Angehörigen des verurteilten Unternehmers erfolgt, hieß es.
Unternehmer hinterzieht Lohnsteuern
Zur Sozialversicherung wurden die Scheinselbstständigen nicht angemeldet. Von Juli 2017 bis Juni 2022 sei ein Schaden für die Sozialversicherung in Höhe von rund 391.000 Euro entstanden, hieß es.
Außerdem hinterzog der Unternehmer Lohnsteuerbeiträge in Höhe von knapp 78.000 Euro. Der Sozialkasse im Baugewerbe entstand infolge der Schwarzlohnzahlungen den Angaben zufolge ein Schaden in Höhe von rund 87.000 Euro.