Skrypek siegt vor Arbeitsgericht Skrypek siegt vor Arbeitsgericht : Verband fällt mit Rauswurf hinten runter

Halle/Sangerhausen - „Das war ein Sieg auf der ganzen Linie,“ kommentiert Rechtsanwalt Ralf Mengershausen das Urteil des Arbeitsgerichtes Halle. Auch Andreas Skrypek, Vorsitzender des Sangerhäuser Stadtrates, und dessen Ehefrau können ihre Freude über die Entscheidung nicht verbergen.
„Das war ein ganz schöner Druck in den letzten Monaten“, sagt Skrypek angesichts der fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses beim Wasserverband Südharz im Herbst vergangenen Jahres. Doch gegen seinen Rauswurf hat der Meister für Kanalnetze, der für die CDU im Stadtrat sitzt, nunmehr erfolgreich geklagt.
Verband trägt Großteil der Verfahrenskosten
So erklärte am Donnerstag das Arbeitsgericht Halle die beiden Kündigungen aufgrund von Formfehlern für unwirksam. Demnach hatte es der Verband unter anderem versäumt, den Personalrat in die Entscheidung einzubeziehen.
Darüber hinaus müsse Skrypek vom Wasserverband weiterbeschäftigt werden. Außerdem habe er Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Kosten des Verfahrens gehen zu 90 Prozent zulasten des Wasserverbandes Südharz. Der Streitwert lag bei 21.000 Euro.
Indes ist noch völlig offen, ob das Urteil des Arbeitsgerichtes Halle Bestand hat. Rund einen Monat hat der Wasserverband Südharz jetzt Zeit, um Berufung einzulegen. Dann würde der Fall vor dem Landesarbeitsgericht landen, erläuterte Reinhard Engshuber, Pressesprecher der Justizbehörde.
Vorwürfe wegen vermeintliches Betruges bei Arbeitszeiten
Jutta Parnieske-Pasterkamp, Geschäftsführerin des Wasserverbandes, hielt sich am Donnerstag zurück. „Das muss ich erst noch mit unserem Anwalt beraten“, sagte sie unmittelbar nach Ende der Verhandlung.
Der Wasserverband hatte Skrypek unter anderem vorgeworfen, bei der Abrechnung von Arbeitszeiten betrogen und den Dienstwagen des Wasserverbandes privat genutzt zu haben. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem der 15. Oktober vergangenen Jahres.
An diesem Tag hatte Skrypek nach einer Dienstberatung am Hauptsitz in der Sangerhäuser Innenstadt auf dem Weg zum Klärwerk einen Zwischenstopp auf einem Parkplatz eines Supermarktes eingelegt. Dort hatte er sich etwas zum Frühstück gekauft. Diese Pause sei nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden.
Bedenken zu korrekter Datenerfassung
Dafür habe Skrypek das elektronische Fahrtenbuch manipuliert. So soll er das Fahrzeug unverschlossen und mit dem Schlüssel im Zündschloss abgestellt haben. Das Ortungssystem des Wagen registriert in diesen Fällen im elektronischen Fahrtenbuch den Stopp als Arbeitszeit.
Aufgefallen war der Halt der Geschäftsführerin und ihrer Stellvertreterin. Beide hatten das Auto an diesem Vormittag auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet gesichtet. Skrypek hatte dagegen argumentiert, dass nach drei Stunden Arbeit das Erfassungssystem ohnehin automatisch 15 Minuten Pause abziehe.
Letzteres berücksichtigte auch das Gericht. Darüber hinaus meldete Richter Frank Brückner „arge Bedenken“ an, ob die vom Wasserverband Südharz praktizierte Datenerfassung korrekt ist. Neben dem Bewegungsprofil erstellt das System ein bis auf die zehntel Sekunde genaue Zeitschiene.
Fronten seit 2014 verhärtet
„Ich denke nicht, dass das in dieser Form auch von der Datenschutzgrundverordnung gedeckt ist“, sagte Brückner. „Ein Verstoß zieht meist saftige Ordnungsgelder nach sich“, warnte der Richter vor den möglichen Folgen.
Gleichwohl sind die Fronten zwischen Skrypek und der Verbandsgeschäftsführerin nicht erst seit Herbst 2018 verhärtet. Mit der Einstellung von Parnieske-Pasterkamp im Jahr 2014 hätten die Problem begonnen, berichtet der Angestellte.
So hatte die Geschäftsführerin Zweifel an der Gehaltsgruppe von Skrypek angemeldet und Geld zurückgefordert. Dagegen hatte der Meister ebenfalls erfolgreich geklagt. (mz)