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Sangerhausen Sangerhausen: Ex-Chefin der Wasserwerke braucht nicht zu zahlen

Von Helga Koch 19.01.2012, 17:21

Sangerhausen/MZ. - Sie war im November vom Landgericht Halle zur Zahlung von rund 70 000 Euro verurteilt worden, aber in Berufung gegangen. Das Naumburger Urteil ist rechtskräftig und die Klage des TZV abgewiesen. "Es ist keine Revision zugelassen", sagte am Donnerstag Sprecherin Katrin Linsenmaier.

Der Rechtsstreit zwischen dem Zweckverband und Brömme schwelt seit Jahren. Brömme war bis 2006 Geschäftsführerin der Wasserwerke Südharz, diese besorgten die Geschäfte für den Trink- und den Abwasserzweckverband. In dieser Zeit unterschrieb Brömme einen Quanto-Zinssatz-Swap-Vertrag; solche Verträge gelten als hoch spekulativ. Das Geschäft warf in den ersten Jahren tatsächlich Gewinne ab, führte dann aber zu erheblichen Verlusten. Der TZV, der seit 2007 den Altkreis Sangerhausen wieder selbst mit Wasser versorgt und ein Rechtsnachfolger der insolventen Wasserwerke ist, stieg 2009 aus dem Vertrag aus. Jedoch vorfristig, so dass er eine Ablösesumme an die Bank zahlen musste. Angesichts der späteren Zinsentwicklung blieben dem Verband noch höhere Verluste durch besagten Swap-Vertrag erspart. Der TZV klagte gegen Brömme, sie sollte den Schaden von knapp 70 000 Euro ersetzen.

Wie OLG-Sprecherin Linsenmaier sagte, seien aber die Ansprüche, die der Zweckverband geltend machen wollte, verjährt. Denn für Brömmes Tätigkeit als Geschäftsführerin galt ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der eine Verjährungsfrist von drei Jahren vorsah. Diese Frist habe zu laufen begonnen, als Brömme den Swap-Vertrag unterschrieb. Sie hätte dafür die Zustimmung des Verbandes einholen müssen, so die Sprecherin, und das sei nicht geschehen. Dennoch habe sich der TZV nicht "herauspicken" können, ob die Geschäfte gutlaufen und man jahrelang Gewinne einstreicht - um dann, als es ein Minus gab, Schadenersatz von Brömme zu fordern.

Erleichtert reagierte am Donnerstag die ehemalige Geschäftsführerin. Ihr lag allerdings, ebenso wie TZV-Geschäftsführer Ernst Hofmann und den jeweiligen Anwälten, das Urteil noch nicht vor. Brömme kündigte an, sich erst ausführlich zu äußern, wenn sie und ihr Anwalt das Urteil erhalten hätten. Bereits im Sommer 2008 hatte die Staatsanwaltschaft Halle ihre Ermittlungen gegen die Ex-Chefin der Wasserwerke eingestellt, weil es keinen Verdacht auf strafbare Handlungen Brömmes gegeben habe, hieß es damals.

Anwalt Andreas Schlömer, der den TZV in diesem Verfahren beraten hatte, verwies vor allem auf formelle Gründe, die das Oberlandesgericht zu seinem Urteil veranlasst hätten. Denn es habe sich bestätigt, dass die Geschäftsführerin Pflichten verletzt habe. Es sei um hoch komplizierte Bankgeschäfte gegangen; ähnlich kompliziert sei es, Haftungsansprüche geltend zu machen. Sobald das Urteil vorliegt, werde es sehr sorgfältig geprüft. Dann müsse die Verbandsversammlung entscheiden, ob sie mit Hilfe einer Beschwerde ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erzwingt. Die bisherigen Prozesskosten muss der TZV tragen: rund 10 000 Euro.