Rettungsdienst in Mansfeld-Südharz Rettungsdienst in Mansfeld-Südharz: Landkreis will Intensivtransport weiter fahren lassen

Sangerhausen - Das Tauziehen um die vom Innenministerium favorisierte Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Intensivtransporte in Sachen-Anhalt geht in eine neue Runde: Der Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz hat sich am Mittwochabend dafür ausgesprochen, auch weiterhin die Intensivtransporte über den Eigenbetrieb Rettungsdienst in Eisleben abzuwickeln.
Die Verwaltung hatte dagegen einen Wechsel nach Halle favorisiert. Zudem soll der Landkreis mit den Krankenkassen über eine Zweckvereinbarung verhandeln. Ursprünglich hatten sich Vertreter der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, der Stadt Halle und der Krankenkassen bei einem Gespräch im Innenministerium für eine Koordinierungsstelle in Halle geeinigt. Das lehnte der Kreistag ab. Hintergrund ist unter anderem ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.
Seit der Indienststellung zweier Intensivtransportwagen (ITW) im Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mansfeld-Südharz im Juli 2013 zahlen die Krankenkassen die Kosten für die ITW-Leistungen nur unter Vorbehalt. Sie halten die Satzung des Eigenbetriebes Rettungsdienst für Rettungsdienstleistungen und die qualifizierte Patientenbeförderung mittels ITW und die Benutzungsgebühren für unwirksam.
Deshalb haben die Krankenkassen ein sogenanntes Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt beantragt. Demnach drohen dem Landkreis Rückforderungen von 2,6 Millionen Euro, sollte das Gericht die Satzung für unwirksam erklären. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen.
Rückzug hinter verschlossene Türen
Während einer mehrstündigen teils hitzigen und emotionalen Debatte hatten sich die Mitglieder des Kreistages nach einer Einführung zunächst hinter verschlossene Türen zurückgezogen. Neben dem Anwalt des Landkreises bekam auch Torsten Winkelmann von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Magdeburg als Sprecher der Kassen das Wort. In der anschließenden öffentlichen Diskussionsrunde sah er sich massiven Anwürfen ausgesetzt. „Ich kann nur davor warnen, in dieser Krankenkasse Mitglied zu sein“, warf Eduard Jantos (CDU), der auch im Landtag sitzt, dem AOK-Vertreter vor, statt für die Kassenmitglieder gegen diese zu kämpfen. Dabei führte er ein Beispiel aus seinem persönlichen Umfeld an. Eine Verwandte sei nach einem Schlaganfall zunächst mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und dann mit dem ITW in eine Spezialklinik verlegt worden. Der Transport mit dem ITW sei von der AOK im Nachhinein als nicht notwendig deklariert worden. „Hier hat ein Arzt lediglich nach Aktenlage entschieden“, beklagte Jantos.
Fahrzeug ist unwirtschaftlich
AOK-Vertreter Winkelmann, der es zunächst strikt abgelehnt hatte, in der öffentlichen Sitzung Stellung zu beziehen, verteidigte das Vorgehen mit dem Hinweis, dass eine Prüfung solcher Fälle durch den medizinischen Dienst erfolge. Zudem ging er auf die Frage ein, warum die AOK den Einsatz des Intensivtransportwagens aus Mansfeld-Südharz bislang ablehne und die Leistungen nur unter Vorbehalt zahle. „Wir sind damals nicht gefragt worden, und wir sagen heute, das Fahrzeug ist unwirtschaftlich“, so Winkelmann. Weitere Nachfragen blieben unbeantwortet. So auch die von Eberhard Nothmann (SPD), der wissen wollte, warum einige Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt informiert worden seien, dass die AOK die ITW-Transporte des Rettungsdienstes Mansfeld-Südharz nicht zahle. Uwe Tempelhof (Freie Wähler) wollte wissen, warum die Wirtschaftlichkeit des ITW bei einem Betrieb in Eisleben infrage gestellt werde, während diese für den Standort Halle noch gar nicht nachgewiesen sei.
Hagen Böttger (Fraktion Freie Bürger Mitteldeutschland/Bauernverband/Regionale) kritisierte, dass es heute nur noch ums Geld gehe und „nicht mehr um den Patienten“. Zudem forderte er die Mitglieder des Landtages aus Mansfeld-Südharz auf, das Rettungsdienstgesetz zu überarbeiten. Norbert Born (SPD) sprach von Lücken im Gesetz, die „durchaus passieren könnten“. (mz)