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Prozess um Todesfahrt auf Sangerhäuser Brücke Prozess um Todesfahrt auf Sangerhäuser Brücke: Angeklagter Marcel S. geht in Revision

Von Frank Schedwill 30.01.2017, 09:42
Der Angeklagte Marcel S. (blauer Pullover) beim Prozess im Landgericht Halle.
Der Angeklagte Marcel S. (blauer Pullover) beim Prozess im Landgericht Halle. Schedwill

Sangerhausen/Halle - Der Prozess um die Todesfahrt auf der Sangerhäuser Hasentorbrücke geht möglicherweise in die nächste Runde.  Marten Keil, der Anwalt des Angeklagten Marcel S., hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Halle eingelegt und will in Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gehen. Keil sprach gegenüber der MZ von einer „vorsorglichen Entscheidung“. Sie sei getroffen worden, um die Frist einzuhalten, in der Rechtsmittel eingelegt werden können. Wenn die Urteilsbegründung der 1. Großen Strafkammer schriftlich vorliege, werde er mit seinem Mandanten entscheiden, ob die Revision aufrechterhalten werde.

Gericht verurteilt 32-Jährigen zu fünf Jahren und neun Monaten Haft

Der 32-jährige S. war vor etwas über einer Woche wegen Totschlags und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte am 24. August vergangenen Jahres offenbar aus Frust seine Ex-Freundin überfahren, die mitten zwischen den Fahrspuren auf der Brücke saß.

Die Richter blieben damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die siebeneinhalb Jahr Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert hatte. Anders als die Anklagebehörde stufte das Gericht die Tat nur als sogenannten minderschweren Fall ein. Die Richter gaben auch dem 30-jährigen Opfer eine gewisse Mitschuld: Nancy T. müsse sich „zurechnen lassen, dass sie die Möglichkeit für die Tat mitgesetzt hat“, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Außerdem ging das Gericht von einer sogenannten Impulstat des Angeklagten aus. Ein Gutachter hatte ihm eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit bescheinigt.

Angeklagter stellt Vorfall als eine Art Unfall dar

Der Angeklagte stellte den Vorfall auf der Brücke dagegen als eine Art Verkehrsunfall dar. Keil hatte eine Bewährungsstrafe für seinen Mandaten gefordert.

Die Staatsanwaltschaft will dagegen kein Rechtsmittel einlegen. „Die Differenzen zwischen unserem Antrag und dem Urteil sind so, dass wir damit leben können“, sagte Klaus Wiechmann, der Sprecher der Behörde. (mz)