Nach Rentner-Tod Pflegeheim in Beyernaumburg: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Mitarbeiterinnen nach Rentner-Tod

Beyernaumburg - Im Fall des durch eine Verbrühung in einem Pflegeheim umgekommenen Rentners versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft mit Hochdruck den genauen Hergang des Vorfalls zu klären.
„Die Polizei führt gegenwärtig Umfeldermittlungen durch“, sagte Dennis Cernota, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle. Dabei gehe es darum, in dem Heim in Beyernaumburg (Mansfeld-Südharz) zu ermitteln, wer etwas gesehen habe und Angaben dazu machen könne, sagte der Sprecher.
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen frühere Heimmitarbeiterinnen
Für kommende Woche seien auch die sogenannten Beschuldigtenvernehmungen der beiden früheren Mitarbeiterinnen des Heimes geplant. „Bisher haben sie sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen“, erklärte Cernota gegenüber der MZ. Gegen die 49-jährige Krankenschwester und die 53 Jahre alte Pflegehelferin wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Frauen den halbseitig gelähmten Rentner am 21. Februar in eine Badewanne des Heims gesetzt, das Wasser aufgedreht und anschließend den Raum verlassen haben. Der Senior konnte wegen eines in der Vergangenheit erlittenen Schlaganfalls nicht sprechen und somit keine Hilfe holen.
Ein Informant sagte der MZ, die beiden Pflegekräfte seien zum Rauchen gegangen. Gegenüber der Heimleitung dementierten die Frauen dies jedoch. Sie hätten sich nicht außerhalb des Raumes aufgehalten, in dem die Wanne steht, sondern seien beim Baden dabei gewesen. Sie hätten aber erst später bemerkt, dass das Wasser zu heiß ist.
Nach MZ-Informationen erlitt der Heimbewohner in dem zu heißen Bad Verbrühungen zweiten Grades. Er starb sechs Tage später in einer Spezialklinik für Brandverletzte in Halle. Der Heimbetreiber hat die Frauen kurz nach dem Vorfall entlassen. Beide waren erst relativ kurz in dem Unternehmen beschäftigt.
Baden eines Patienten gehört zur Grudausbildung im Pflegeberuf
Eine Bildungseinrichtung, die staatlich anerkannte Altenpfleger und Altenpflegehelfer ausbildet, verwies auf Anfrage darauf, dass die Grundpflege, zu der das Baden der Patienten gehöre, gleich am Anfang der Ausbildung besprochen werde. Dies sei Kernkompetenz im Beruf.
„Es ist genau vorgeschrieben, dass das Thermostat richtig einzustellen oder wenn, wie in Beyernaumburg, keines vorhanden ist, die Wassertemperatur mit einem Thermometer nachgemessen werden muss. Dies wird in der Ausbildung ganz klar vermittelt“, sagt eine Ausbilderin. In dem einzelnen Heimen gebe es außerdem Standards, in denen dies festgehalten ist. Diese Leitlinien seien in den Einrichtungen jederzeit verfügbar und könnten von den Mitarbeitern nachgelesen werden. „Wir empfehlen unseren Auszubildenden auch, dies zu tun, wenn sie unsicher sind und Fragen haben.“
Wie lange die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Fall des verstorbenen Rentners dauern werden, sei völlig offen. „Wir befinden uns derzeit in einem ganz frühen Stadium der Ermittlungen“, sagte Cernota. Eine Prognose, wann eine Anklage vorliegen werde, sei deshalb schwierig. (mz)