BGH entscheidet über Rechtsmittel Missbrauchsurteil gegen 62‑Jährigen Roßlaer: Warum die Richter in Karlsruhe nun das letzte Wort haben
Nach dem Urteil mit drei Jahren Haft im Missbrauchsprozess hat der 62‑Jährige Revision eingelegt. Der BGH prüft das Urteil – und könnte es bestätigen oder kippen.
Aktualisiert: 30.12.2025, 07:15

Rossla/Halle/MZ. - Im Prozess um den sexuellen Missbrauch seiner beiden Enkelinnen im Alter von acht und elf Jahren muss der Angeklagte vorerst nicht ins Gefängnis.
