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BGH entscheidet über Rechtsmittel Missbrauchsurteil gegen 62‑Jährigen Roßlaer: Warum die Richter in Karlsruhe nun das letzte Wort haben

Nach dem Urteil mit drei Jahren Haft im Missbrauchsprozess hat der 62‑Jährige Revision eingelegt. Der BGH prüft das Urteil – und könnte es bestätigen oder kippen.

Von Frank Schedwill Aktualisiert: 30.12.2025, 07:15
Beim Prozessauftakt versteckte sich der Angeklagte hinter seiner Jacke. Zu den letzten beiden Verhandlungstagen erschien er dann gar nicht erst, sodass er in Abwesenheit verurteilt wurde.
Beim Prozessauftakt versteckte sich der Angeklagte hinter seiner Jacke. Zu den letzten beiden Verhandlungstagen erschien er dann gar nicht erst, sodass er in Abwesenheit verurteilt wurde. (Foto: Frank Schedwill)

Rossla/Halle/MZ. - Im Prozess um den sexuellen Missbrauch seiner beiden Enkelinnen im Alter von acht und elf Jahren muss der Angeklagte vorerst nicht ins Gefängnis.