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Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz: Stallpflicht für Geflügel im Westkreis

Von Helga Koch 27.11.2014, 08:31
Die Zeit der Freigänge ist erst einmal vorbei.
Die Zeit der Freigänge ist erst einmal vorbei. maik schumann Lizenz

Sangerhausen - Im westlichen Landkreis Mansfeld-Südharz, insbesondere in der Umgebung des Kelbraer Stausees gilt für Geflügel ab sofort die Stallpflicht. Das Landwirtschafts- und Umweltministerium Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch zum Schutz vor einer Ausbreitung der Vogelgrippe landesweit fünf Risikogebiete festgelegt, zu denen auch die Stausee-Region gehört. Für die Bevölkerung, sagt Sprecher Uwe Gajowski von der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, bestehe jedoch keine Gefahr: „Generell ist Panik völlig fehl am Platze.“

Betroffen sind Bennungen, Berga, Breitungen, Brücken, Dietersdorf, Kelbra, Kleinleinungen, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Stolberg, Tilleda, Uftrungen, Wallhausen, Wickerode, Bösenrode, Rosperwenda, Dittichenrode, Agnesdorf, Hohlstedt und Thürungen. Das zweite Risikogebiet betrifft Wansleben am See.

Hohe Sterblichkeitsquote

Hintergrund ist, dass vor wenigen Tagen bei einer wildlebenden Krickente in Mecklenburg-Vorpommern das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen worden ist. Die Sterblichkeit bei erkrankten Tieren ist sehr hoch. Experten des Friedrich-Löffler-Instituts gehen davon aus, dass die Krankheit „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ durch Wildvögel übertragen wird. Der Stausee Kelbra dient zurzeit Tausenden Zugvögeln als Rastplatz.

Rund 3 000 Firmen und Privatpersonen betroffen

Die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung gelten für Landwirtschaftsbetriebe ebenso wie für private Halter. Im Landkreis Mansfeld-Südharz betrifft es rund 3 000 Firmen und Privatpersonen, sagt Gajowski. Es werden Puten, Hühner, Masthähnchen, Enten und Gänse gehalten. „Kommerzielle Halter haben ihre Tiere fast ausschließlich in Ställen, Privatleute auch im Freien.“ Doch nun müssen alle Geflügelhalter in den genannten Orten die Tiere in Ställen einschließen.

Stichproben werden vorgenommen

Die Anordnung ist auf der Internetseite des Landkreises nachzulesen und wird auch in den betreffenden Orten ausgehängt. Gajowski: „Die Geflügelhalter haben 24 Stunden Zeit, dieser Anordnung nachzukommen.“ Er kündigte an, dass Mitarbeiter des Veterinäramtes stichprobenartig Kontrollen vornehmen werden. Aufgrund der Vielzahl der Tierhalter sei man auch auf Hinweise aus der Bevölkerung über Verstöße angewiesen.

Tote Vögel, insbesondere verendete Schwäne, seien dem Veterinäramt zuzuführen beziehungsweise sei das Amt zu verständigen: unter Telefon 03464/5 35 43 00 oder per E-Mail an [email protected]. (mz)