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Landgericht Landgericht: Bewährung für den Gärtner des Drogenhauses?

Von Frank Schedwill 29.06.2019, 08:00
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Ralf H. Seidel.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Ralf H. Seidel. Frank Schedwill

Wickerode/Halle - Es war einer der spektakulärsten Rauschgiftfunde in Mansfeld-Südharz: Anfang Januar vergangenen Jahres stürmten 20 Polizisten ein altes Forsthaus in der Gemarkung Wickerode.

In dem Gebäude, das mitten im Wald liegt und nur über einen schmalen Weg zu erreichen ist, fanden sie eine professionelle Indoor-Anlage zur Cannabis-Aufzucht. 850 zum Teil erntereife Hanfpflanzen, 2,5 Kilogramm bereits geerntete Cannabisblüten sowie Technik wie Lampen und Ventilatoren fielen den Ermittlern in die Hände.

15 Jahre Haft drohen mutmaßlichem Betreiber

Einer der mutmaßlichen Betreiber der Drogenplantage steht seit Freitag vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts in Halle. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-jährigen, mehrfach vorbestraften Niederländer bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln vor. Laut Gesetz drohen dem Mann deshalb bis zu 15 Jahren Haft.

Offen ist aber, ob das Strafmaß wirklich so hoch ausfallen wird: Denn die drei anderen Mitglieder der Dealerbande sind bereits rechtskräftig verurteilt worden. Die Männer, allesamt Deutsche, die 1958, 1964 und 1985 geboren sind, haben nach Angaben des Landgerichts jeweils drei Jahre und vier Monate Haft erhalten.

Einer der Verurteilten ist der Vater des 25-jährigen Niederländers. Dessen Verteidiger Ralf H. Seidel trug zum Prozessauftakt eine Stellungnahme des Angeklagten vor. Folgt man dieser, ist der Holländer nur der Gärtner des Drogenhauses im Wald gewesen.

Nur Beihilfe zu bandenmäßigem Drogenhandel?

Er habe sich um die Aufzucht der Pflanzen gekümmert, die anderen drei zur Plantage gefahren, mit dem Rest aber nichts zu tun gehabt.

Der Vorsitzende Richter Helmut Tormöhlen machte in einem sogenannten rechtlichen Hinweis deutlich, dass seiner Meinung auch eine Verurteilung des Niederländers wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandels in Betracht kommen könnte. Das wird milder bestraft.

Tormöhlen stellte eine Bewährungsstrafe in den Raum, allerdings unter der Bedingung, dass der Holländer im Laufe des Prozesses 30.000 Euro an die Staatskasse zahlt. So sollen die erzielten Gewinne aus dem Drogengeschäften abgeschöpft werden.

Staatsanwaltschaft verlangt hohe Strafe

Oberstaatsanwalt Dirk Lemme ging da nicht mit: Der Angeklagte habe monatlich 1.500 Euro für seine Arbeit in der Plantage erhalten und Einfluss auf den Lauf der Geschäfte gehabt. Der 25-Jährige müsse deshalb ähnlich hoch wie die drei anderen Bandenmitglieder bestraft werden.

Welch horrenden Gewinne beim Anbau von Drogen möglich sind, machte ein Ermittler der Polizeiinspektion Halle bei seiner Aussage deutlich. Mit so einer Plantage wie in Wickerode ließen sich 1.000 Hanfpflanzen ziehen.

Bei drei Ernten im Jahr, könne man so 90 Kilogramm Cannabis gewinnen. Das ergibt bei einem Kilopreis von 4.000 Euro am Ende 360.000 Euro für die Dealer. (mz)

Der Prozess wird Montag fortgesetzt. Dann sind noch zwei weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte am 29. Juli fallen.

Die Plantage
Die Plantage
Polizei