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Küchenaffäre um Dirk Schatz Küchenaffäre um Dirk Schatz: Strafe gegen Ex-Landrat gemindert

Von Karl-Heinz Klarner 01.11.2019, 10:45
Dirk Schatz
Dirk Schatz J. Lukaschek

Halle/Sangerhausen - Es bleibt dabei: Der ehemalige Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, Dirk Schatz, ist am Mittwoch vor dem Landgericht Halle wegen Bestechlichkeit in der so genannten Küchenaffäre verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung.

Zudem muss Schatz 6.000 Euro an die Landeskasse zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. In einem ersten Urteil in der Küchenaffäre, gegen das Schatz erfolgreich beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt hatte, war er zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, verurteilt worden.

5.800 Euro Nachlass

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige CDU-Politiker 5.800 Euro Nachlass auf seine private Küche erhalten hatte und im Gegenzug demselben Küchenstudio zwei Aufträge für den Umbau der Kantine des Landkreises in Höhe von 200.000 Euro verschafft hatte.

Die 13. Große Wirtschaftskammer folgte weitgehend dem Anklagevertreter. Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner hatte ein Jahr und sechs Monate Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung und die Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert.

Lenzner bescheinigte Schatz bei seiner Tat eine „erhebliche kriminellen Energie“. Bei seinem Antrag habe er zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass die Tat mittlerweile fast zehn Jahre zurückliegt und der Ex-Landrat sich bisher nichts habe zu Schulden kommen lassen.

Revision läuft noch

Rechtsanwalt Marten Keil plädierte dagegen auf einen minderschweren Fall seines Mandanten. Er forderte auch angesichts der „langen Verfahrensdauer“ eine Haftstrafe von unter einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Dabei verwies er darauf, dass ansonsten dem ehemaligen Finanzbeamten und Ex-Landrat der Verlust der Pensionsansprüche drohe.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Ursula Mertens zeigte sich davon jedoch wenig beeindruckt. „Ich habe durchaus Verständnis für ihre schwierige persönliche Situation, an der Straftat und den Folgen daraus ändert sich jedoch nichts“, sagte Mertens. Gegen das Urteil kann ebenfalls noch Revision eingelegt werden.

In einem weiteren Prozess wegen Vorteilsnahme im Amt war Schatz vom Landgericht Halle zu einem Jahr und drei Monaten Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, verurteilt worden. Aus beiden Strafen wird letztlich eine Gesamtstrafe gebildet. Allerdings läuft auch in dem zweiten Verfahren noch ein Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. (mz)