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Jahreswechsel 2015/2016 Jahreswechsel 2015/2016: Kein Feuerwerk in Stolberg

Von Helga Koch 29.12.2015, 18:02
hat Jenny Kokles eigentlich nicht viel am Hut. Aber vielleicht macht die 39-jährige Sangerhäuserin diesmal eine Ausnahme? Einen Überblick über das große Angebot hat sie sich verschafft. Ob Söhnchen Leo (3) ein geeigneter Berater ist, bleibt zumindest abzuwarten.
hat Jenny Kokles eigentlich nicht viel am Hut. Aber vielleicht macht die 39-jährige Sangerhäuserin diesmal eine Ausnahme? Einen Überblick über das große Angebot hat sie sich verschafft. Ob Söhnchen Leo (3) ein geeigneter Berater ist, bleibt zumindest abzuwarten. Ralf Kandel Lizenz

Stolberg - Es gibt wohl keinen Ort im Landkreis Mansfeld-Südharz, wo der Jahreswechsel leiser begangen wird als in Stolberg. Denn das übliche Silvester-Feuerwerk ist in der Fachwerkstadt tabu. So besagt es die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Iris Brauner vom Ordnungsamt der Gemeinde Südharz begründet: „Die Stadt wurde als Flächendenkmal ausgewiesen und liegt an der Deutschen Fachwerkstraße. Die historischen Fachwerkhäuser stehen unter besonderem Schutz.“ Das gilt vor allem für den Fall, dass Häuser durch äußere Einflüsse Schaden nehmen könnten. Und da stehen brennende Feuerwerkskörper nun mal ganz oben auf der Liste dessen, was tabu ist. „Deshalb dürfen zu Silvester im gesamten Stadtgebiet keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden“, sagt Brauner.

Feuerwerkskörper werden in zwei Gefährdungsklassen eingeteilt. Unter die erste Klasse fallen Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk; Mindestalter für den Umgang damit sind zwölf Jahre. Zur zweiten Klasse gehören handelsübliche Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen; sie dürfen nur im Freien verwendet werden, für den Umgang muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Es dürfen nur pyrotechnische Erzeugnisse mit CE-Zeichen und Registriernummer verwendet werden; sie müssen Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer und Gebrauchsanweisung enthalten. Pyrotechnische Erzeugnisse dürfen nur vom 31. Dezember, 0 Uhr bis 1. Januar, 24 Uhr abgebrannt werden.

Ausnahmen sind in Stolberg nicht gestattet, wie sie betont: „Das Verbot gilt fürs gesamte Stadtgebiet.“ Also auch für den Bahnhofsvorplatz oder die Freilichtbühne, wo noch vor etlichen Jahren Feuerwerkskörper gezündet werden durften. Zwar gibt es dort freie Flächen. Aber Feuerwerksraketen könnten eben doch die nahen Fachwerkhäuser gefährden. Auf dem Hainfeld allerdings, das weit außerhalb der Stadt liegt, sei Feuerwerk erlaubt, so Brauner.

Verbot stört niemanden

An das Pyrotechnik-Verbot müssen sich natürlich auch all die Touristen halten, die in Stolberg das neue Jahr begrüßen. Wie Renate Walder von der Tourist-Information erklärt, würden die Urlauber darauf hingewiesen. Doch das Verbot störe niemanden, hat beispielsweise Hans-Joachim Weifenbach vom Hotel „Zum Bürgergarten“ festgestellt. „Wir sagen es den Gästen. Wir haben 70 Hausgäste, die meisten sind schon älter. Die kaufen keine Pyrotechnik.“

Freilich dürfte das strikte Verbot vor allem bei jüngeren Leuten unpopulär sein. Wie Brauner ankündigt, soll das Thema im nächsten Jahr doch noch mal auf die Tagesordnung kommen. Das habe sie schon mit Stolbergs Wehrleiter Hans-Jürgen Metzner besprochen. „Vielleicht richten wir künftig einen Abbrennplatz ein, der weit entfernt von den Fachwerkhäusern liegt und ausgewiesen wird.“

Übrigens besteht nicht nur in Stolberg ein Feuerwerksverbot. Es gilt sogar bundesweit, und zwar „in unmittelbarer Nähe“ von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern. Wie Udo Michael von der Sangerhäuser Stadtverwaltung sagt, dürfe Feuerwerk aber wie eh und je auf dem Markt der Rosenstadt gezündet werden - trotz der Jakobikirche nebenan. (mz)