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Finanzen Finanzen: Für Zweitwohnung zur Kasse?

Von Frank Schedwill 27.11.2013, 19:20
Geldscheine
Geldscheine dpa/Symbol

Sangerhausen/MZ - Für die Inhaber von Zweitwohnungen in Sangerhausen wird es wahrscheinlich teuer. Die Stadt will vermutlich im kommenden Jahr eine sogenannte Zweitwohnungssteuer erheben. Sie hofft auf jährliche Einnahmen von rund 240.000 Euro. Hintergrund ist die schlechte Finanzlage der Kreisstadt. Da sich die Stadt in der Haushaltskonsolidierung befindet, sei sie von der Kommunalaufsicht angehalten, alle Einnahmenquellen auszuschöpfen, sagte Stadtkämmerer Jens Schuster am Dienstagabend im Finanzausschuss des Stadtrates. Dort wurde der Satzungsentwurf erstmals diskutiert. Entsprechende Pläne zu der Steuer hatte es bereits vor zwei Jahren in Sangerhausen gegeben. Damals scheiterte eine ähnliche Satzung aber knapp im Rat.

Wer wäre von einer Zweitwohnungssteuer betroffen?

Laut Schuster sind gegenwärtig 992 Nebenwohnungen in der Stadt gemeldet. Als Zweitwohnung soll jeder umschlossene Raum mit mindestens 24 Quadratmetern gelten, der zum Wohnen und Schlafen bestimmt ist. Dazu zählten auch Bungalows mit einer Grundfläche ab 30 Quadratmetern. Betroffen von der Steuer wären laut Stadt vor allem Nicht-Ortsansässige, die kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Straßen oder die Bibliothek mitnutzen, für die die Stadt aber keine Zuschüsse vom Land bekommt. Dazu muss man wissen, dass bei Finanzzuweisungen nur die Einwohner mit Hauptwohnung berücksichtigt werden. Für Menschen mit einer Nebenwohnung erhält die Stadt kein Geld. Sie verweist aber auf Ausgaben, die sie durch die Nutzung der Infrastruktur habe.

Wie hoch wäre die Zweitwohnungssteuer?

Die Stadt plant eine Höhe von zehn Prozent der Jahreskaltmiete, also der Miete ohne Nebenkosten. In anderen Orten der Umgebung, die bereits auch über so eine Steuer verfügen, werden zum Teil deutlich höhere Sätze verlangt (siehe „Steuersätze im Vergleich“). Bei einer monatlichen Nettokaltmiete von durchschnittlich 200 Euro hat die Stadt errechnet, dass sie die genannten 240 000 Euro einnehmen würde. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Nebenwohnsitze durch die Steuer sinken wird. Herausfallen würden wahrscheinlich Kinder von getrennt lebenden Eltern, die einen Nebenwohnsitz beim anderen Elternteil haben, oder Menschen, die vergessen haben, ihren Nebenwohnsitz abzumelden.

Durch Ummeldungen erhofft sich die Stadt auch höhere Schlüsselzuweisungen und höhere Anteile an den Einkommens- und Umsatzsteuern.

Sind Ausnahmen geplant?

Ja, eine ganze Reihe: Zum Beispiel sollen die Zweitwohnungen nicht besteuert werden, die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken gehalten werden. Auch Gartenlauben nach dem Bundeskleingartengesetz wären nicht betroffen. Darauf hatte unter anderem der Kreisverband der Gartenfreunde gedrungen.

Wie sind die Erfahrungen in anderen Kommunen?

Dazu waren gestern nur schwer Informationen zu bekommen. In der Nordhäuser Stadtverwaltung hieß es unter vorgehaltener Hand, die Steuer habe für jede Menge Aufwand und Streit gesorgt. Eine offizielle Stellungnahme von Pressesprecher Patrick Grabe war nicht zu bekommen. In der Einheitsgemeinde Südharz hat die Einführung der Zweitwohnungssteuer für acht Klageverfahren gesorgt, die die Gemeinde nicht alle gewonnen habe, sagte die stellvertretende Bürgermeisterin Anja Wöbken. Die Satzung sei deshalb zweimal nachgebessert worden. Wie viele Bescheide die Gemeinde insgesamt verschickt hat, war nicht in Erfahrung zu bringen. Auch die Sangerhäuser Stadtverwaltung befürchtet in der Einführungsphase einen erhöhten Aufwand durch Um- und Abmeldungen. Auch die Erfassung der Steuerpflichtigen sei aufwendig. Die Stadt rechnet ebenso damit, dass viele Betroffene der Steuer widersprechen oder sogar klagen. Der Verwaltungsaufwand soll nach der Einführungsphase aber sinken.