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Beteiligung an Betriebskosten Diskussion um Sportstätten in Allstedt: Ist SVA-Vorsitzender in dieser Sache befangen?

Die „Satzung der Stadt Allstedt zur Nutzung kommunaler Sportstätten“ spaltet die Gemüter. In der Debatte um die Betriebskosten wil ldie Verwaltung nun den SVA-Vorsitzenden wegen Befangenheit von der Entscheidung ausschließen.

Von Grit Pommer 15.03.2023, 13:00
Der Hybridrasenplatz – hier während des Aufbaus – gehört zu den Sportstätten in der Einheitsgemeinde Allstedt, für deren Nutzung jetzt eine einheitliche Satzung erstellt werden soll.
Der Hybridrasenplatz – hier während des Aufbaus – gehört zu den Sportstätten in der Einheitsgemeinde Allstedt, für deren Nutzung jetzt eine einheitliche Satzung erstellt werden soll. (Foto: Maik Schumann)

Allstedt/MZ - Da ist sie wieder, die „Satzung der Stadt Allstedt zur Nutzung kommunaler Sportstätten“. Der Hauptausschuss des Stadtrats hat am Montagabend über den jüngsten Entwurf diskutiert. Und um es gleich vorweg zu nehmen: Es bleibt zäh.