Ärger mit Hartz IV Ärger mit Hartz IV: Jobcenter will nach zehn Jahren Geld zurück
Sangerhausen - Michael S. (vollständiger Name ist der Redaktion bekannt) bezog vor über zehn Jahren Hartz IV. Einen Teil der Leistungen, insgesamt 277,26 Euro, erhielt er offenbar, ohne dass sie ihm damals zustanden.
Und so wurde er 2010 aufgefordert diese Summe zurückzuzahlen. Ein Teil der Summe wurde beglichen, offen blieben damals 97,26 Euro. Das geriet in Vergessenheit.
Verjährung nach 30 Jahren
Zumindest bei Michael S., der jetzt vor einigen Tagen erstaunt über einen Brief der Bundesagentur für Arbeit war, der in seinem Briefkasten lag. Eine Zahlungserinnerung über den Betrag von 97,26 Euro.
Ist das denn überhaupt rechtens, will Michael S. nun wissen. Ist dieser Fall nicht längst zu den Akten gelegt und verjährt? Keineswegs, sagt Ronny Vogler vom Jobcenter Sangerhausen. Forderungen wie diese können ohne weiteres auch noch nach 30 Jahren aufgemacht werden.
Das lasse das Bürgerliche Gesetzbuch zu. Erst danach wären alle Fristen verjährt. Fakt ist, das Jobcenter gibt die Fälle, in denen noch Forderungen offen sind, ans sogenannte Forderungsmanagement der Bundesagentur für Arbeit ab.
Jobcenter in Erklärungsnot
Der Inkasso-Service sitzt in Recklinghausen. Was genau das für Forderungen sind, die da bei Michael S. noch offen sind, könne das Sangerhäuser Jobcenter deshalb heute nicht mehr prüfen.
Nach der Auflistung aus Recklinghausen handelt es sich um Mahngebühren, Stundungszinsen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für Unterkunft und Heizung sowie Eingliederungsleistungen. Alles im ein- und zweistelligen Bereich.
Dass der Gesetzgeber überhaupt zulasse, dass so lange noch gemahnt werden darf, liege daran, dass diejenigen, an die noch Forderungen bestehen, teilweise viele Jahre Leistungen übers Jobcenter beziehen und somit nicht oder nur geringfügig zahlungsfähig sind.
Deshalb mahne der Inkasso-Service in Abständen und versuche die Summen einzutreiben. Michael S. wird also in den sauren Apfel beißen müssen und auch nach über zehn Jahren noch die 97,26 Euro zurückzahlen müssen.
Allerdings, wenn er aktuell immer noch Leistungen vom Jobcenter beziehen würde und damit nicht zahlungsfähig wäre, könnte er die Rückzahlung weiterhin stunden lassen.
(mz)