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Corona-Pandemie Allstedter Stadtrat stimmt über Hygienekonzept für künftige Sitzungen ab

Im Hygienekonzept des Allstedter Stadtrates ist vorgesehen, dass Sitzungen „in großen und gut zu durchlüftenden Räumen“ durchgeführt werden sollen.

Von Grit Pommer 18.01.2022, 08:15
Allstedt
Allstedt (Foto: imago stock&people)

Allstedt/MZ - Neues Jahr, neuer Anlauf - am kommenden Freitag sollen die Mitglieder des Allstedter Stadtrats im Umlaufverfahren über ein Hygienekonzept für künftige Sitzungen der politischen Gremien in der Einheitsgemeinde abstimmen.

Auf einer Beschlussvorlage sollen sie zum einen ihre Zustimmung oder Ablehnung zum schriftlichen Umlaufverfahren selbst und zum anderen Ja, Nein oder Enthaltung zum Hygienekonzept ankreuzen und das Ganze bis spätestens Freitag, 12 Uhr, dem Sitzungsdienst der Stadtverwaltung zukommen lassen.

Die gleiche schriftliche Abstimmung hatte im Dezember schon mal angestanden. Sie wurde dann aber nicht durchgeführt, weil auch die am 20. Dezember geplante Ratssitzung nicht einberufen wurde.

Beschluss zum Hygienekonzept steht an

Im Hygienekonzept ist vorgesehen, dass Sitzungen der Stadt- und Ortschaftsräte „in großen und gut zu durchlüftenden Räumen“ durchgeführt werden sollen, in denen der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen allen Teilnehmern eingehalten werden kann. Stadtrats- und Ausschusssitzungen sollen demnach in der Zweifelderhalle der Sekundarschule Allstedt stattfinden. Teilnehmen dürfen 40 Personen, Stadtrat und Verwaltung nehmen um die 25 Plätze ein. Die Zahl der Gäste ist dadurch auf maximal 15 beschränkt.

Die Ortschaftsräte sollen in mindestens 50 Quadratmeter großen Gemeinderäumen tagen und die Tische und Sitzplätze dort so angeordnet sein, dass 1,50 Meter Abstand eingehalten werden.

3G gilt bei den Sitzungen des Stadtrates

Für Sitzungen gilt generell die 3G-Regel. Wer teilnehmen will, muss entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis vorzeigen, das beim PCR-Test nicht älter als 48 und beim Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein darf.

„Mitarbeiter der Verwaltung sorgen für einen geregelten Zutritt“, heißt es im Hygienekonzept. Im Gebäude und im Sitzungsraum muss Maske getragen werden, am Platz kann sie abgenommen werden. Zudem werden die Kontaktdaten erfasst, vertraulich aufbewahrt und spätestens vier Wochen nach der Sitzung gelöscht.