Pass ermöglicht ermäßigten Eintritt und Fahrten
HALBERSTADT/MZ. - Der Sozial- und Familienpass im Landkreis Harz wird zunehmend angenommen. "Mit der Ausgabe des Passes seit Anfang Mai 2008 bietet der Landkreis Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, ausgewählte kulturelle und sportliche Einrichtungen im Landkreis Harz zu vergünstigten Bedingungen nutzen zu können", erläuterte Josef Mikulas, Sachgebietsleiter Planung beim Sozialamt der Kreisverwaltung.
Dass der Pass bis Ende des vergangenen Jahres 3 336 Mal ausgegeben wurde, bezeichnet er als gute Resonanz. Die Gültigkeit des Passes ist in der Regel auf sechs Monate begrenzt, danach kann er für weitere sechs Monate auf Antrag verlängert werden. Rund 87 Prozent der ausgegebenen Sozial-und Familienpässe beantragten Hartz-IV-Empfänger. Insgesamt nutzen gegenwärtig fast zehn Prozent der Empfänger von ALG II und von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung das Angebot des Sozial- und Familienpasses.
"Allerdings wäre es schön, wenn noch mehr sozialschwache Menschen den Sozial- und Familienpass in Anspruch nehmen würden", hofft Mikulas auf steigende Zahlen in diesem Jahr.
Insgesamt 77 Einrichtungen im Landkreis sind freiwillige Partner des Sozial- und Familienpasses. Das macht diesen auch so lukrativ. Dazu zählen unter anderem 16 Bibliotheken, 31 Museen, zwölf Frei- und Hallenbäder, acht Musikschulen und Theater / Orchester sowie Heimatstuben und weitere Einrichtungen, wie das Bau-Spiel-Haus in Thale oder Glasmanufaktur in Derenburg. Weitere haben bereits ihr Mitmachen angekündigt.
Die beteiligten Einrichtungen im Landkreis Harz gewähren bei Vorlage des Sozial- und Familienpasses Ermäßigungen, die gestaffelt sind und bis zu 50 Prozent des Normalpreises betragen können. Eine Aufstellung der beteiligten Einrichtungen liegt in den Häusern der Kreisverwaltung aus oder kann im Internet eingesehen werden. Eine Ermäßigung wird ebenfalls durch die öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, wie dem Halberstädter Busbetrieb (HBB), Q-Bus Ballenstedt, die Wernigeröder Verkehrsbetriebe (WVB) und die Halberstädter Verkehrsbetriebe (HVG) gewährt. "Diese gilt aber nur für Strecken innerhalb der Landkreisgrenzen", betonte der Sachgebietsleiter.
"Die meisten Pässe wurden im Altkreis Wernigerode ausgegeben", erklärte er weiter. So waren es dort 2 391, in den Altkreisen Quedlinburg 482 und Halberstadt 421 sowie in der Stadt Falkenstein 42. Dies hänge damit zusammen, dass es im Altkreis Wernigerode den Pass schon seit 1995 gibt und auch schon die 50-prozentige Fahrpreisermäßigung beinhaltete. Im Altkreis Quedlinburg gab es seit 1992 den Kulturpass nur zum ermäßigten Eintritt in die kulturellen Einrichtungen des Landkreises, einiger Verwaltungsgemeinschaften und zu Veranstaltungen des Nordharzer Städtebundtheaters. Im Altkreis Halberstadt war es eine Ermäßigungskarte für sozialschwache Bürger, die jedoch kaum in Anspruch genommen wurde.
Wer kann den Sozial- und Familienpass nun beziehen? Der Sozial- und Familienpass wird auf Antrag ausgegeben. Antragsberechtigt sind die Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (einschließlich Kinder, die älter als sechs Jahre sind), Sozialhilfeempfänger sowie von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Leistungsberechtigt sind auch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Antragsberechtigt sind weiter Einzelpersonen und Familien, die nur über geringe Einkünfte verfügen, jedoch nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehören.
Weitere Informationen sind unter www.kreis-hz.de
oder in den genannten Einrichtungen zu bekommen.