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Mutter aus Quedlinburg verurteilt Mutter aus Quedlinburg verurteilt: Vier Jahre und neun Monate für Ines H.

Von Katrin Löwe 13.04.2015, 15:03
Im Prozess um sexuellen Missbrauchs an der Tochter und an der Schwester ist die Angeklagte am Freitag verurteilt worden.
Im Prozess um sexuellen Missbrauchs an der Tochter und an der Schwester ist die Angeklagte am Freitag verurteilt worden. dpa Lizenz

Magdeburg - Sie hatte sich am Ende doch entschieden, ihr Schweigen zu brechen. Stundenlang ist Ines H. im Landgericht Magdeburg zu einem ungeheuerlichen Vorwurf befragt worden: ihre eigene Tochter und ihre minderjährige Schwester an fremde Männer für Sex verkauft zu haben. Jetzt hat die 35-Jährige für die Taten die Quittung der Justiz erhalten: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Beihilfe dazu ist sie zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Viele offene Fragen

Ob es am Ende ein volles Geständnis der Quedlinburgerin gab, ließ das Gericht offen. Die Öffentlichkeit war zum Prozessbeginn im März bereits vor der Anklageverlesung von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Auch bei der Urteilsbegründung der Kammer war sie nicht zugelassen - „zum Schutz der Geschädigten“, wie Gerichtssprecherin Andrea Löbel sagte. Die Tochter der Angeklagten war zu Beginn der Taten zehn Jahre alt, die Schwester der Frau 15. Fragen danach, ob die Mädchen selbst angesichts der Aussage von Ines H. noch vor Gericht erscheinen mussten, ob auch die Freier befragt wurden, ließ das Gericht ebenfalls unbeantwortet. Allerdings: Der Prozess endete deutlich früher als geplant. Wie das Gericht gestern mitteilte, ist das Urteil bereits am Freitag, dem dritten Verhandlungstag, gefallen. Ursprünglich waren noch drei weitere Prozesstermine bis Ende April vorgesehen.

Insgesamt sieben Mal in den Jahren 2010 bis 2014 soll Ines H. laut Anklage die beiden Mädchen Männern zum Sex überlassen haben - verurteilt wurde sie jetzt auch in sieben Fällen. Laut früheren Gerichtsangaben soll die Quedlinburgerin im Einzelfall bis zu 800 Euro von Freiern erhalten haben. Für die Mädchen gab es Taschengeld oder Zigaretten.

In Leipzig läuft derzeit noch ein Prozess gegen zwei der Freier - einen 66-Jährigen aus Bremerhaven und einen 38-Jährigen aus Oschatz. Im Frühjahr 2011 sollen sie sich mit Ines H. und den beiden Opfern in einem Wald getroffen haben und dann in eine Wohnung in Wernigerode gefahren sein. „Die beiden Mädchen mussten sich dort entkleiden“, so die Anklage, um dann verschiedene Sexpraktiken über sich ergehen zu lassen. Und: „Die Männer fotografierten und filmten sich dabei gegenseitig.“ Die Dateien sollen später unter anderem in Holland zum Verkauf angeboten worden sein.

Warten auf Erklärung

Mit Spannung wird erwartet, ob es in Leipzig dabei bleibt, dass die Männer aussagen oder zumindest eine Erklärung abgeben werden. So war es ursprünglich von den Verteidigern angekündigt worden, überraschend hatte es jetzt aber einen Verteidigerwechsel gegeben. Klar ist, dass zumindest der ältere Angeklagte ein einschlägiges Vorstrafenregister hat. Unter anderem wurde er bereits wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Besitzes von Kinderpornografie und zuletzt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Haftstrafen verurteilt.

Das Urteil gegen Ines H. ist noch nicht rechtskräftig. (mz)