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Tochter und Schwester für Sex verkauft Tochter und Schwester für Sex verkauft: Angeklagte Frau aus Quedlinburg will vor Gericht aussagen

27.03.2015, 10:13
Der Untersuchungshäftling Ines H. trifft im Landgericht in Magdeburg ein.
Der Untersuchungshäftling Ines H. trifft im Landgericht in Magdeburg ein. dpa Lizenz

Magdeburg/Quedlinburg - Ihr Gesicht verbirgt sie vor den Kameras hinter einem rosa Ordner. In Handschellen, bekleidet mit dunklen Jeans und Kapuzenshirt, wird Ines H. am Freitag in den Saal des Magdeburger Landgerichts geführt. Eine unauffällig wirkende Frau, blonde, zum Zopf gebundene Haare mit roten Strähnchen. Sieht so eine Mutter aus, die ihr eigenes Kind und ihre kleine Schwester für Sex an fremde Männer verkauft? Die zwei Mädchen traumatisiert für ein paar hundert Euro?

Schwerer sexueller Missbrauch und Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch werden der 35-Jährigen laut Gericht vorgeworfen. Um Missbrauch geht es in den Magdeburger Justizsälen häufiger. Einen solchen Fall, sagt Gerichtssprecher Christian Löffler, habe er bisher aber nicht erlebt. Sieben Mal zwischen 2010 und Januar 2014 soll die Angeklagte ihre anfangs zehnjährige Tochter und die zunächst 15-jährige Schwester Männern zum Sex überlassen haben. „Bis zu 800 Euro pro Fall sollen ihr gezahlt worden sein“, so Löffler. Für die Opfer soll es Taschengeld und Zigaretten gegeben haben.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

H. spricht extrem leise, als sie von Richterin Kerstin Werno nach ihren Personalien gefragt wird. Sie sind das letzte, was zumindest die Prozessbesucher an diesem Tag von der geschiedenen Quedlinburgerin zu hören bekommen. Kurz nach Verhandlungsbeginn wird die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen - schon vor Verlesung der Anklage. Als Grund führen Richterin und auch der Gerichtssprecher den Schutz der Persönlichkeitsrechte der beiden Mädchen an, vor allem, weil es um sehr intime Details gehen wird.

Ines H. sitzt seit Dezember 2014 in Untersuchungshaft, zu den Vorwürfen hatte sie bisher geschwiegen. Als die Öffentlichkeit aus dem Verhandlungssaal verbannt ist, entschließt sie sich doch zu reden. Von dem, was sie sagt, wird unter anderem abhängen, ob ihre Tochter und ihre Schwester als Zeugen aussagen müssen oder ihnen dies erspart bleibt. Ein Geständnis von H. gibt es am ersten Tag noch nicht.

Gehört werden sollen auf jeden Fall ein Richter, der die beiden Mädchen bereits vernommen hat, und zwei Männer, die zu den Freiern gezählt werden. Gegen letztere wird in einem der auch in Magdeburg angeklagten Fälle bereits am Landgericht Leipzig verhandelt. Im Frühjahr 2011 sollen sie sich mit H. an einem Waldrand im Harz getroffen haben. Dort soll diese ihnen die Mädchen überlassen haben. In einer Wohnung in Wernigerode mussten sich die Mädchen laut Anklage entkleiden und diverse Sexpraktiken über sich ergehen lassen. Davon angefertigte Videos sollen später auch in Holland angeboten worden sein. Zu Prozessauftakt kündigten die Männer an, sich später äußern zu wollen.

Gestörte Beziehung

Der Fall von Ines H. hatte weit über Quedlinburg hinaus für Entsetzen gesorgt. In den vergangenen 20 Jahren sei ihm nur wenige Male etwas Vergleichbares bekanntgeworden, meist geschehe Missbrauch unentgeltlich und ohne Vermittler, sagt Holger Kind vom Bundeskriminalamt. „Für so ein elterliches Verhalten gibt es nicht den einen Grund“, sagt die Vize-Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Cordula Lasner-Tietze. So etwas passiere beispielsweise, wenn Mutter oder Vater selbst labil oder psychisch krank sind und Folgen ihres Verhaltens nicht durchschauten. Sofern Eltern selbst als Kind in einer ähnlichen Situation gewesen seien, könnten sie eventuell gar nichts Verwerfliches darin finden.

Eltern, die zu so etwas in der Lage sind, hätten eine gestörte Beziehung zu ihrem Kind, urteilt Julia von Weiler vom Kinderschutzverein „Innocence in Danger“. „Das schließt nicht aus, dass es liebevolle Momente gibt.“
Der Magdeburger Prozess wird am 1. April fortgesetzt. Die Tochter von Ines H. ist inzwischen in einer Jugendeinrichtung untergebracht, vor Gericht wird sie als Nebenklägerin von einer Anwältin vertreten. (mz/dpa)

In diesem Haus lebte die Mutter mit ihrer Tochter.
In diesem Haus lebte die Mutter mit ihrer Tochter.
Jan Helmecke Lizenz