Kreisausschuss im Landkreis Harz Kreisausschuss im Landkreis Harz: Neubeschluss für Schulbezirke gefordert

Halberstadt/Quedlinburg - Der Kreistag soll die Schulbezirke und Einzugsbereiche für die allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Harz befinden, beschließen. Darin soll geregelt werden, aus welchen Orten die Schüler beispielsweise welche Sekundarschulen besuchen sollen.
Eigentlich hatte der Kreistag im Januar 2014 dazu einen entsprechenden Beschluss schon gefasst, wie Landrat Martin Skiebe (CDU) im Kreisausschuss erklärte. Warum dieser Beschluss nicht mehr ausreicht, sei einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle geschuldet. Dieses habe festgelegt, dass die „bindende Festlegung von Schulbezirken die Rechtsform einer Satzung“ erfordere. Ein einfacher Gemeinderatsbeschluss, sprich Kreistags, genüge dazu nicht.
Juristische Mauern hochgezogen
CDU-Fraktionschef und Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski nutzte im Kreisausschuss die Diskussion über die Satzung, um seine Ablehnung zu bekunden: „Hier werden juristische Mauern zwischen den Einzugsgebieten der Sekundarschulen hochgezogen.“ Nach seiner Ansicht sollten lieber die Einzugsbereiche aufgehoben werden, um den fairen Wettbewerb der Schulen um die beste Einrichtung zu fördern.
Auch die Eltern sollten frei entscheiden können, welche Schule ihr Sprössling besuchen soll. Nach seiner Ansicht habe die „Einzementierung der Schuleinzugsbereiche“ dazu geführt, dass die Stadt Thale und seine Ortsteile „gefleddert“ wurden. Quedlinburg mit seinen 25.000 Einwohnern habe drei Sekundarschulen, dagegen habe Thale für 18.000 Einwohner nur eine. Blankenburg mit seinen 22.000 Einwohnern habe ebenfalls nur noch eine Sekundarschule. Nach seiner Ansicht führen Einzugsbereiche dazu, dass Schulen „künstlich erhalten“ werden.
Keine Einzugsgebiete für Gymnasien
SPD-Fraktionschefin Birgit Voigt erinnerte daran, dass die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bestehe, wenn Eltern ihre Kinder auf eine andere Schule schicken wollen. Dies werde auch schon erteilt. Auch könnten die Einzugsbereiche jährlich vom Kreistag verändert werden, wenn sich an einem Standort Probleme abzeichnen. Dies sah auch Landrat Skiebe so. Mit der Satzung bekomme der Landkreis eine „höhere Rechtssicherheit“, betonte er.
„Es geht schließlich auch um Investitionen, da müssen die Schulen zukunftssicher sein“, verteidigte Henning Rühe, Vorsitzender der Bürgerfraktion/FDP, die Einzugsgebiete. Für die Gymnasien werden allerdings keine Schuleinzugsgebiete festgelegt.
Laut Satzung hat sich für den Bereich der Förderschulen eine Änderung ergeben. Lernbehinderte der Stadt Thale und aus den Ortsteilen Allrode, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Warnstedt, Westerhausen und Weddersleben müssen in die Pestalozzischule Quedlinburg gehen. Das Einzugsgebiet der Förderschule für Geistigbehinderte „Sine Cura“ in Gernrode umfasst etwa den Altkreis Quedlinburg. (mz)