Bestattungen Gebühren auf Quedlinburger Kirchenfriedhöfen steigen
Die Evangelische Kirchengemeinde Quedlinburg hat eine neue Satzung für ihre sechs Anlagen beschlossen. Warum das erforderlich war.

Quedlinburg/MZ - Wer einen der sechs Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Quedlinburg als letzte Ruhestätte wählt, muss sich auf eine Verdopplung der Gebühren einstellen. Der Gemeindekirchenrat hat eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die die fast zwei Jahrzehnte alte aus dem Jahr 2003 ablösen und zum 1. März in Kraft treten wird. Dann wird etwa eine Urnengrabstelle für bis zu vier Urnen 2.158 Euro statt bislang 995 Euro kosten, eine Urnengrabstelle für bis zu vier Urnen um einen Baum 2.510 statt 1.095 Euro und die Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensschild 2.421 statt bisher 1.015 Euro. Für alle Grabstellen gilt eine Ruhefrist von 20 Jahren, und in den Gebühren enthalten ist auch die Kapellennutzung, erklärt Frank Mente, Kirchmeister bei der Evangelischen Kirchengemeinde Quedlinburg und Leiter der Friedhofsverwaltung.