1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Quedlinburg
  6. >
  7. Friedhofsgebühren in der Selke-Aue: Friedhofsgebühren in der Selke-Aue: Anonyme Bestattung kostet bald mehr

Friedhofsgebühren in der Selke-Aue Friedhofsgebühren in der Selke-Aue: Anonyme Bestattung kostet bald mehr

Von Andreas Bürkner 21.12.2015, 18:10
Ein Stein in Herzform auf einem Grab.
Ein Stein in Herzform auf einem Grab. Archiv/dpa Lizenz

Hausneindorf - Die Frage, welcher Art ein Grab zu sein hat, stellt sich Angehörigen spätestens nach dem Tod eines Familienmitglieds. Auch die Kosten spielen für sie dabei eine wichtige Rolle. Wie hoch sie für die jeweilige Grabform auf dem Friedhof einer Ortschaft ausfallen, entscheiden die Mitglieder des Gemeinde- oder Stadtrates, wie kürzlich die Bürgervertreter der Selke-Aue.

Anpassung aller drei Jahre

„Alle drei Jahre müssen per Gesetz die Gebühren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden“, erläutert Knut Buschhüter vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz die Vorschriften. Nachdem die letzte Kontrolle innerhalb der Kommune 2012 erfolgt sei, stehe nun die nächste Runde für die einzelnen Gemeinden an.

Dank des neuen Erfassungssystems der Haushaltskosten war es diesmal besser möglich, alle Aufwendungen den einzelnen Friedhöfe zuzuordnen. „Laut Gesetz müssten Friedhofsgebühren kostenorientiert und verursachungsgerecht kalkuliert werden“, stellt Buschhüter den Erklärungen voran. „Aber nicht alle Aufwendungen auf Friedhöfen können auch auf die Angehörigen umgelegt werden.“

Beispielsweise müsste die Gemeinde die Kapelle und Wege vorhalten, Nebenanlagen pflegen und sich um die Umzäunung des Friedhofes kümmern. Auch Kosten für Geräte und Fahrzeuge sowie Versicherungen und ähnliches würden meist zulasten der Kommune gehen. Buschhüter: „Für sie bleibt es immer ein Zuschussgeschäft.“

Bedarf der Grabformen wird berücksichtigt

In die Berechnungen flossen auch die Anzahl der Gräber und der nutzbaren Fläche im Verhältnis zum gesamten Areal ein. Berücksichtigt wird anhand der Bestellungen zudem der Bedarf einzelner Grabformen. „Besonders die anonymen Urnengräber auf der grünen Wiese waren in den letzten drei Jahren stark nachgefragt“, stellte Buschhüter für die Selke-Aue fest. Das mache zwar Sinn, wenn es keine Angehörigen gebe, die sich um das Grab kümmern könnten. „Ein Grund dafür könnte aber auch die geringe Gebühr gewesen sein“, vermutet er.

Das wird sich mit dem Beschluss der Ratsmitglieder in der Selke-Aue ändern. Betroffene müssen künftig für eine solche Begräbnisstätte tiefer in die Tasche greifen, während die anderen Grabformen sogar günstiger werden. Bei der Berechnung der Gebühren sei erstmals das „Kölner Modell“ einbezogen worden, erläutert Knut Buschhüter. „Es lässt neben bekannten Grundsätzen von Grabgröße und Bestattungsart auch Wertungen nach dem Aufwand einzelner Grabstätten zu.“ Dadurch hätten sich die Relationen jetzt verschoben.

„Auf Dauer ist der Pflegeaufwand durch die Kommune für ein Urnengemeinschaftsgrab auf der grünen Wiese im Vergleich zu einer von den Angehörigen selbst gepflegten Grabstelle viel höher“, erklärt der Fachmann. Dieser finde sich nun in den neuen Gebührensätzen wieder. Trotzdem sei der Grundsatz, dass sich die Höhe der Nutzungsgebühr an der Qualität der Leistung orientieren soll, eingehalten worden. „Die Gebühr für ein Erdreihengrab muss höher sein als ein Urnengemeinschaftsgrab.“

Entscheidung für neue Gebühren

Während sich die Ratsmitglieder der Selke-Aue nach einer umfassenden Diskussion, in der die entstandenen Kosten der vergangenen Jahre ausführlich erläutert wurden, mehrheitlich für die neue Gebühren entschieden haben, wurden sie in anderen Gemeinden bisher noch nicht bestätigt. In Ditfurt wurde der Beschluss zur jüngsten Sitzung von der Tagesordnung genommen. Die Hederslebener haben sich vor der Entscheidung eine Bedenkzeit und die weitere Klärung von einzelnen Kosten erbeten.

„Bei unseren Recherchen haben wir Differenzen zwischen den Zahlen der Verwaltung und unseren eigenen festgestellt“, begründete es Bürgermeisterin Kornelia Bodenstein. Das soll zwischen Bauausschuss und Verwaltung vor einem Beschluss korrigiert werden. (mz)