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Diebstahl im Supermarkt Diebstahl im Supermarkt: Wegen 399 Euro auf Knast-Kurs

Von Petra Korn 25.03.2015, 14:47
Vor dem Amtsgericht Quedlinburg musste sich jetzt ein 22-Jähriger wegen Diebstahls verantworten.
Vor dem Amtsgericht Quedlinburg musste sich jetzt ein 22-Jähriger wegen Diebstahls verantworten. Chris Wohlfeld Lizenz

Quedlinburg - Ganze 3,99 Euro hat die Flasche Waldmeister mit Wodka gekostet, die ein 22-Jähriger in einem Einkaufsmarkt gestohlen hat. Das Amtsgericht Quedlinburg verurteilte den jungen Mann jetzt wegen Diebstahls von geringwertigen Sachen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von je 13 Euro. Richterin Antje Schlüter machte dem Angeklagten aber auch deutlich: „Das dürfte das letzte Mal gewesen sein, dass Sie eine Geldstrafe bekommen.“ Hintergrund ist das Vorstrafenregister des jungen Mannes.

Eines Diebstahls macht sich schuldig, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt in der Absicht, die Sache sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Das regelt Paragraf 242 des Strafgesetzbuches. Bereits der Versuch ist strafbar.

Liegt der Wert gestohlener Dinge unter 50 Euro, gilt dies als Diebstahl geringwertiger Sachen. Ein solcher Diebstahl laut Paragraph 248 a des Strafgesetzbuches wird nur auf Antrag oder dann verfolgt, wenn wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten gehalten wird. (pek)

Das weist fünf Eintragungen auf, die von Diebstahl über Sachbeschädigung und fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr bis hin zu Betrug und vorsätzlicher Körperverletzung reichen. Bis auf eine wurden alle Straftaten im vergangenen Jahr begangen. „Was hat Sie dazu getrieben, knapp einen Monat nach der letzten Verurteilung erneut eine vorsätzliche Straftat zu begehen?“, fragte die Richterin den Angeklagten. Der hatte vor Gericht freimütig eingeräumt, mit einem Freund in der Kaufhalle gewesen zu sein und, während dieser einkaufte, die 0,7-Liter-Flasche in den Hosenbund gesteckt zu haben, weil er selbst kein Geld dabei hatte. Ein Motiv? „Ich weiß nicht“, so der 22-Jährige. Er hätte zuvor schon Alkohol getrunken, sei betrunken gewesen.

Abgebrochene Ausbildung und Schulden

Wie sich im Laufe der Verhandlung zeigte, hat der junge Mann, der über einen Realschulabschluss verfügt, im vergangenen Jahr seine Ausbildung rund sechs Monate, bevor diese geendet hätte, abgebrochen. „Es ging nicht mehr“, so seine, mit einem Schulterzucken hervorgebrachte Erklärung. Er lebe von Arbeitslosengeld II; von diesem würden auch seine Schulden abbezahlt. Die Frage, wie viel Schulden er insgesamt hat, konnte er ebenso wenig beantworten wie die Frage, an wen er zahlt. „Das wird vom Arbeitslosengeld II abgezogen.“

Wenn jemand - möglicherweise auch aus berechtigtem Anlass - seine Ausbildung abbricht, „kann das nicht dazu führen, dass er Straftaten begeht quer durch das Strafgesetzbuch“, machte der Staatsanwalt dem Angeklagten deutlich. „Sie steuern hart auf den Knast zu. Es ist an Ihnen, Ordnung in ihr Leben zu bringen. “

Bei erneuter Auffälligkeit droht Freiheitsstrafe

Der 22-Jährige habe den Diebstahl vor Gericht mit einer „Unbedarftheit“ geschildert, als sei es „die normalste Sache der Welt. Das ist es aber nicht. Die normalste Sache der Welt ist, dass man bezahlt“. In Anbetracht der geringen Schadenshöhe beantragte der Staatsanwalt aber noch einmal eine Geldstrafe.

Das Gericht folgte dem. Richterin Antje Schlüter machte dem Angeklagten aber deutlich, dass ihm, sollte er erneut straffällig werden, eine Freiheitsstrafe droht. Eine solche werde beim ersten Mal vielleicht noch zur Bewährung ausgesetzt, beim zweiten Mal „geht es in den Knast. Sie sind auf dem besten Weg dahin“, hielt die Richterin dem 22-Jährigen vor. „Ich habe den Eindruck, Sie nehmen das alles gar nicht so ernst.“ Antje Schlüter legte dem Angeklagten nahe, sich zusammenzureißen und eine Kehrtwende um 180 Grad zu machen. „Und glauben Sie nicht, dass ich nicht jemanden wegen 3,99 Euro einsperre. Aufgabe des Gerichtes ist es, Täter zu bestrafen und die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen.“

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig. (mz)