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Ärger auf dem Weihnachtsmarkt Ärger auf Weihnachtsmarkt Quedlinburg: Streit um Stehtische landet vor Gericht

Von Rita Kunze 19.12.2018, 10:23
Für die Dauer des Weihnachtsmarktes ist die übliche Sondernutzungsregelung für Gewerbetreibende am Markt außer Kraft.
Für die Dauer des Weihnachtsmarktes ist die übliche Sondernutzungsregelung für Gewerbetreibende am Markt außer Kraft. Thomas Tobis

Quedlinburg - Wer sich im Grillhaus am Markt eine Bratwurst oder einen Kaffee kauft, der muss in diesen Tagen Essen und Getränke in den Händen behalten: Stehtische, auf denen man alles abstellen könnte, gibt es derzeit nicht. Das ärgert Thomas Lüdde, der als Beauftragter des Inhabers des Grillhauses auftritt, wie er sagt. Die sonst gültige Sondernutzungserlaubnis wurde ihm für die Dauer des Weihnachtsmarktes entzogen; das gilt noch bis einschließlich Donnerstag.

Zwischenzeitlich hat der Geschäftsmann Beschwerde eingelegt und ist mittlerweile auch vor Gericht gezogen. Weil er keine Stehtische aufstellen durfte, hat Lüdde Wandtische gebaut und an der Hauswand montiert - auch das führte zu Ärger. Lüdde ist entrüstet, weil die Kunden so ihren Kaffee oder die Soljanka auf dem Strom- oder dem Briefkasten in unmittelbarer Nähe des Grillhauses abstellen müssten.

„Es geht nur um zwei Stehtische und eine Heizfackel“, sagt Lüdde. „Dürfen wir während des Weihnachtsmarktes unser Gewerbe nicht so aufrecht erhalten wie die übrige Zeit im Jahr? Wir leben nur vom Außengeschäft“, sagt er - und eben darin fühlt er sich derzeit von der Stadt und vor allem von der Quedlinburg Tourismus Marketing GmbH (QTM) behindert.

QTM-Geschäftsführerin Doreen Post will sich zu den Vorwürfen nicht äußern, ebenso die Stadtverwaltung, die auf das Gerichtsverfahren verweist. Zu erfahren ist nur so viel: Die Stadt habe am 19. November per Vertrag der QTM die Nutzung des Marktplatzes bis zum 22. Dezember für die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes übertragen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Thomas Lüdde mit Stadtverwaltung und QTM im Streit liegt. Ende September gab es ähnliche Probleme, als die Band „Corvus Corax“ das Mittelalterspektakel „Cantus Buranus“ auf großer Bühne vor dem Rathaus aufführte. Damals war die Sondernutzung dem Geschäft für drei Tage entzogen worden. Der Quedlinburger Rechtsamtsleiter Wolfgang Scheller hatte zudem darauf hingewiesen, dass es auf eine Sondernutzungserlaubnis keinen Rechtsanspruch gebe und sie auch widerrufen werden könne. (mz)