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Amtsgericht Quedlinburg Amtsgericht Quedlinburg,Thale

Von Petra Korn 08.03.2016, 12:45
Das Amtsgericht in Quedlinburg
Das Amtsgericht in Quedlinburg Archiv/Wohlfeld Lizenz

Quedlinburg - Es gibt Fälle, die auch ein Gericht nicht klären kann. Mit einem solchen Fall hat sich jetzt das Amtsgericht Quedlinburg befasst. Die Staatsanwaltschaft warf einem 36-Jährigen eine gefährliche Körperverletzung vor.

Er soll im Juni 2015 in Thale einen 34-Jährigen mit der Faust geschlagen und den dann am Boden Liegenden mehrfach mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben. Zudem soll er den 34-Jährigen mit einem Einreißhaken, wie ihn die Feuerwehr benutzt, verletzt haben. Der 34-Jährige soll einen Nasenbeinbruch und zwei Schnittwunden an der Schulter erlitten haben.

Aussagen sehr unterschiedlich

Der 36-Jährige wies das vor Gericht zurück. Der 34-Jährige war „schon mächtig angetrunken, als er in meine Wohnung kam“, schilderte er. Sie hätten im Wohnzimmer gesessen, weiter Alkohol getrunken und mit Spielekonsole bzw. Laptop gespielt. Dann hätte der 34-Jährige plötzlich eine Bierflasche auf den Glastisch geworfen, der kaputt gegangen sei.

„Er hat mich in den Schwitzkasten genommen“, so der Angeklagte. Er habe sich befreien können und dem 34-Jährigen „im Affekt“ einen Faustschlag versetzt. Streit habe es zuvor nicht gegeben, erklärte der Angeklagte. Er habe den 34-Jährigen dann aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. Einen Einreißhaken habe er nie besessen.

Der 34-Jährige schilderte den Ablauf anders. Der Angeklagte habe ihn auf ein Bier in seine Wohnung eingeladen. Dort hätten beide getrunken und gespielt, und der 36-Jährige habe stolz den Einreißhaken gezeigt und erklärt, diesen gefunden zu haben.

„Ich wollte gerade losgehen und hatte den Laptop schon eingepackt. Dann lag ich plötzlich auf dem Boden, und er hat mir mehrfach ins Gesicht getreten“, so der 34-Jährige. Wie er auf den Boden gekommen sei, wisse er nicht. Durch die Tritte sei sein Nasenbein gebrochen.

Der Angeklagte habe schließlich den Einreißhaken genommen und auf den Glastisch geschlagen. „Währenddessen bin ich wieder auf die Beine gekommen und in Richtung Wohnungstür gestolpert“, schilderte der 34-Jährige weiter. Doch der Angeklagte sei ihm gefolgt, habe ihm den Haken an den Hals gehalten, ihn damit an der Schulter verletzt und das Passwort für den Laptop verlangt. „Ich habe ihm ein falsches gegeben, bin aus dem Haus gerannt und habe die Polizei informiert.“

„Im Zweifel für den Angeklagten.“

Auch wenn die „Aussagen sehr auseinander gehen“, stand es aus Sicht der Staatsanwaltschaft fest, dass der 36-Jährige eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Die Verteidigung sah das anders: Es gebe zwei divergierende Äußerungen. Und es sei beispielsweise weder geklärt, wer angefangen habe, noch wann und wie der Tisch eigentlich kaputt gegangen sei. Die Schilderung des Angeklagten laufe auf Notwehr hinaus, so der Verteidiger weiter, der einen Freispruch beantragte.

Das Gericht folgte dem. Es gibt zu viele Widersprüche in den Aussagen der beiden Männer, und „objektive Beweismittel gibt es nicht. Daher kann es nur Freispruch geben“, stellte die Richterin fest. „Im Zweifel für den Angeklagten.“ (mz)