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Abwasser im Landkreis Harz Abwasser im Landkreis Harz: Bescheide aus Magdeburg nach sechs Jahren

Von Detlef Horenburg 05.10.2015, 12:04

Quedlinburg - Teile des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) Quedlinburg sind weiterhin in der Schwebe. Dies teilte ZVO-Geschäftsführer Lutz Günther auf der jüngsten Verbandsversammlung mit. Betroffen davon sind die Ortsteile Münchenhof, Morgenrot und Silberhütte sowie Friedrichsbrunn. Dort geht es um die Frage, ob dort die Schmutzwasserentsorgung zentral oder dezentral erfolgen soll. Davon ist abhängig, ob der Verband in den Bau von Abwasserbeseitigungsanlagen investieren soll.

Rückblende: Die Verbandsversammlung hatte das Abwasserbeseitigungskonzept für den gesamten Verband im November 2006 beschlossen (die MZ berichtete). Im Mai 2008 wurden Ergänzungen des ZVO zu den Kostenvergleichsrechnungen einer zentralen oder dezentralen Entsorgung für die Ortsteile eingereicht. Und damit nachgewiesen, dass die Investitionskosten unnötig hoch ausfallen würden, wenn diese Ortsteile ein zentrales Kanalsystem erhalten oder es - wie im Fall Friedrichsbrunn - erweitert wird. Der Landkreis hat ein Jahr später die Genehmigung des ABK für die Ortsteile Friedrichsbrunn, Münchenhof, Morgenrot und Silberhütte versagt und für den Rest des Verbandsgebietes erteilt, sagte Günther. Gegen die Teilversagung durch die Untere Wasserbehörde hat der ZVO im Juli 2009 Widerspruch eingelegt. Drei Monate später übernahm das Landesverwaltungsamt deren weitere Bearbeitung.

Sechs Jahre später - im Juli - kam Post aus Halle: der Widerspruchsbescheid für das Entwässerungsgebiet Friedrichsbrunn; zwei Monate später der für Silberhütte. „Beide Bescheide weisen den Widerspruch des Verbandes zurück“, sagte der ZVO-Geschäftsführer. Die Begründungen bezögen sich dabei auf formale Gründe. Günther: „Inhaltliche und lösungsorientierte Aussagen werden darin nicht getroffen.“

Friedrichsbrunn: Für Friedrichsbrunn wird im Wesentlichen bemängelt, dass Grundstücke in der zweiten oder dritten Reihe von der Hauptstraße kein Grund dafür seien, eine zentrale schmutzwassertechnische Erschließung der betroffenen Grundstücke auszuschließen. „Dies haben wir nach rechtlicher Prüfung so akzeptiert“, sagte er. Eine Klage zum Widerspruchsbescheid hätte keine Aussicht auf Erfolg. Die vom ZVO beschlossene Variante habe laut Günther die zentrale Erschließung auch nicht ausgeschlossen, orientierte sich aber an freiwilligen Lösungen zum Anschluss an voranliegenden Grundstücken.

Die Begründung für Silberhütte ist aus Sicht des Verbandes rechtlich angreifbar. Hier wird im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Kostenvergleichsrechnung nicht den Vorgaben des Ministeriumserlasses vom November 2005 entspricht. Hiernach soll der einfache Kostenvergleich nach bestimmten, anerkannten Methoden erfolgen. „Beide Methoden führen aber zu keinem anderen Ergebnis als die Variante des ZVO“, sagte Günther.

Beide Widerspruchsbescheide tragen aus seiner Sicht nicht zur dauerhaften Lösung der Abwasserproblematik bei. Der Klageweg zur Durchsetzung der Interessen des Verbandes werde aus formalen Gründen kein Erfolg haben und auch nicht zu einer praktikablen Lösung führen, informierte er die Verbandsversammlung. Deshalb müsse das ABK überarbeitet werden. Dies werde nicht bis November abgeschlossen sein, so dass sich die Beschlussfassung in das nächste Jahr verschiebe.

Zwischenzeitlich soll unter Moderation des Magdeburger Umweltministeriums eine Abstimmung mit der Unteren und der Oberen Wasserbehörde vorgenommen werden. „Ziel ist es, für die betroffenen Ortsteile eine dauerhafte schmutzwassertechnische Lösung zu erreichen“, kündigte Geschäftsführer Günther an.

Harzgerodes Bürgermeister Jürgen Bentzius (SPD) mahnte an, „dass aufgepasst werden muss, dass bestimmte Dinge nicht ausufern“. Es würde dann schwer sein, dies politisch umzusetzen.

Münchenhof/Morgenrot: Hier wartet der Zweckverband noch auf die Widerspruchsbescheide. (mz)