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Kanzel-Fenster im Visier

Von JANA KAINZ 24.05.2011, 17:30
Jagdpächter Wolfgang Zeise traut seinen Augen nicht: Die Fensterscheiben an zwei neu errichteten Kanzeln im Pachtbezirk Spielberg sind kaputt. Unbekannte hatten sie mit einem Stuhl eingeschlagen. (FOTO: TORSTEN BIEL)
Jagdpächter Wolfgang Zeise traut seinen Augen nicht: Die Fensterscheiben an zwei neu errichteten Kanzeln im Pachtbezirk Spielberg sind kaputt. Unbekannte hatten sie mit einem Stuhl eingeschlagen. (FOTO: TORSTEN BIEL) CARDO

SPIELBERG. - Für die Jagd waren sie rechtzeitig fertiggestellt: die über eine Leiter zu erreichende Kanzel und die mobile, ebenerdige Kanzel samt der Glasfenster. Im Pachtbezirk zwischen Hohndorf und Spielberg aufgestellt, wollten die vier Jäger, die eine Pachtgemeinschaft bilden, abwechselnd von diesen jagdlichen Einrichtungen aus eine fünf Hektar große Maisfläche vor Schwarzwildschäden bewahren.

Doch als Pächter Wolfgang Zeise vor kurzem vor beiden Kanzeln stand, traute er seinen Augen nicht. Die drei eingebauten Glasfenster in der feststehenden Kanzel waren zerstört worden, in einem steckte noch der Stuhl - ein Inventar der Kanzel. Ein ähnliches Bild bot sich ihm in der mobilen Kanzel - einem umgebauten Autohänger. Das Glas dieser beiden Fenster war ebenfalls von unbekannten Vandalen eingeschlagen worden.

Ärgerlich sei für die vier Männer nicht nur, dass sie viel Arbeit und Geld in die beiden Jagdeinrichtungen gesteckt hätten, so Zeise, sondern auch der Zeitpunkt. "Gerade jetzt müssen wir jagen, den Wildschaden auf den Feldern bekämpfen, ein Wildschwein hatten wir schon gekriegt", erzählt der Jagdpächter. Richte das Wild zu großen Schaden auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche an, müsse der Jäger an den Verpächter - das kann wie in diesem Fall ein Wiedereinrichter sein - eine entsprechende Summe zahlen.

Aus eigener Tasche würden die Jagdpächter auch das Material für die benötigten Jagdeinrichtungen zahlen, erklärt Jürgen Jahn, Leiter des Hegerings "Hasseltal". Der Bau der Kanzeln unterliege den "Unfallverhütungsvorschriften Jagd" der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Für diese besteht die Pflichtmitgliedschaft eines jeden Jagdpächters. "Und damit", so der Hegeringleiter, "auch der Versicherungsschutz bei Jagdunfällen." Deshalb würden Inspektoren dieser Berufsgenossenschaft jährlich kontrollieren, ob die Jagdeinrichtungen auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften errichtet wurden. In diesen Vorschriften sei unter anderem festgelegt, dass nur bestimmte Holzarten wie Lärche, Kiefer, Fichte oder Douglasie zum Bau von Kanzeln zu verwenden sind. "Selbst die Nagelbilder für die Holzverbindungen sind vorgeschrieben", so Jahn.