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Gutachter Gutachter: Bizarrer Wahn zeugt von schizophrener Psychose

14.10.2013, 07:59
Mit dem Fall eines 35-jährigen Karsdorfers beschäftigte sich das Naumburger Amtsgericht.
Mit dem Fall eines 35-jährigen Karsdorfers beschäftigte sich das Naumburger Amtsgericht. Archiv Lizenz

Naumburg - Ein Rentner wurde am 21. Mai dieses Jahres vor einem Karsdorfer Imbiss brutal zusammengeschlagen. Ein 35-Jähriger war, nachdem er den Mann angepöbelt hatte, grundlos über ihn hergefallen. Er traktierte den über 70-Jährigen mit Fäusten und zog ihm eine Bierflasche über den Kopf (wir berichteten). Das Opfer trug eine Platzwunde am Kopf, eine an der Lippe und einen Riss im Oberkiefer davon. Die Prellungen am vorgeschädigten Arm bereiten ihm bis heute Schmerzen. Diese Körperverletzung war nur eine von 15 Straftaten, wegen der sich der Mittdreißiger jetzt im Amtsgericht Naumburg verantworten musste. Ähnlich brutal war er auf andere Frauen und Männer losgegangen.

So hatte er sich am 21. Mai außerdem einen Mann auf einem Wetzendorfer Privatgrundstück vorgeknöpft, weil auf diesem ein Hund gebellt hatte. Das Opfer erlitt durch die Attacke mit einer Bierflasche auch eine Platzwunde am Kopf. Am gleichen Tag haute der Angeklagte auf der Unstrutbrücke mit der Faust grundlos den Außenspiegel eines Autos ab. Als er an jenem Tag von Polizisten festgenommen wurde, wehrte er sich massiv. Weiter auf der Anklageliste war der 12. Oktober 2012 vermerkt. An diesem hatte er vor einem Karsdorfer Wohnblock auf Bekannte eingeprügelt und getreten. Darunter war eine Frau, die er krankenhausreif schlug. Größtenteils gestand er die Taten. Lediglich den Widerstand gegen die Polizisten bestritt er. Seiner Version nach sei er von den Beamten misshandelt worden. Er hat sie angezeigt.

Wegen gefährlicher Körperverletzungen, vorsätzlicher Körperverletzungen, Widerstandes gegen Polizisten, Bedrohung und wegen Sachbeschädigung wurde der Angeklagte zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Mit einbezogen worden ist eine noch offene 700-Euro-Geldstrafe, die er zahlen soll, weil er zum Karsdorfer Weinfest 2012 einen Unbekannten grundlos zusammengeschlagen hatte. Das Opfer trug bleibende Schäden davon.

Für den Angeklagten ist es die erste Haftstrafe. Eine solche wird eigentlich zur Bewährung ausgesetzt. Er muss sie jedoch wegen schlechter Sozialprognose absitzen. Folglich ging es für ihn nach dem Prozess direkt zurück in die Justizvollzugsanstalt Halle, in der er seit 27. Mai in Untersuchungshaft sitzt. Das Urteil hat er geradezu dankbar aufgenommen. Die Haftzeit sehe er „als Chance“, denn „im Gefängnis gibt es andere Perspektiven, wieder in die Gesellschaft integriert zu werden“. Mit der Haft allein ist es nicht getan. So hat er die Kosten des zweitägigen Prozesses und die der Nebenkläger zu tragen. Zudem muss er die Schäden begleichen. Das sind 100 Euro für den Autospiegel und 2 868 Euro für die Sachschäden, die dem Rentner entstanden sind. Hinzu kommen 3 000 Euro Schmerzensgeld für den 74-Jährigen.