Naturschutz im Burgenlandkreis Geschützte Nützlinge: Welche Tipps zum Umgang mit Wildbiene, Wespe und Co. das Umweltamt gibt
Mit der warmen Witterung sind Insekten wie Wildbienen, Wespen, Hummeln und Hornisse vermehrt anzutreffen. Das Umweltamt des Burgenlandkreises gibt wichtige Informationen sowie Hinweise zum richtigen Umgang.

Naumburg/Nebra/cm - Wegen der sommerlichen Jahreszeit und trockenen Witterung sind derzeit vermehrt Hummeln, Wildbienen, Hornissen und Wespen in Wohn- und Siedlungsbereichen anzutreffen. Hornissen, die bereits wegen ihrer Größe bei einigen Menschen Angst auslösen, aber auch Bienen, Hummeln und Wespen gelten indes als Nützlinge und sind viel harmloser als ihr Ruf. Darauf weist das Kreis-Umweltamt in einer Presseinformation hin.
Die Insekten stechen beziehungsweise greifen nur an, wenn sie gestört, geärgert und etwa am Körper eingeklemmt oder gedrückt werden. Ein Wespenstich ist schmerzhaft, aber ungefährlich, sofern keine Allergie besteht. Bienen und Wespen lösen besonders häufig eine Insektenstichallergie aus, Hornissen eher selten.
Nur wenige Ausnahmen oder Befreiungen von Verboten
Gemäß Bundesartenschutzverordnung sind sie besonders geschützt. Dementsprechend ist es verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Der Geltungsbereich dieser Regelung erfasst sowohl die freie Landschaft als auch den geschlossenen Siedlungsbereich. Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten können nur in besonderen Fällen zugelassen werden. Wenn die Gefahr von nicht besonders geschützten Wespenarten wie der Deutschen oder die Sächsischen Wespe ausgeht, dürfen sachkundige Personen oder Fachfirmen unmittelbar tätig werden. Im Vordergrund sollte die fachgerechte Umsiedlung der Tiere stehen. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen, heißt es weiter.
Wichtige Nützlinge vertilgen Schadinsekten und bestäuben
Sind besonders geschützte Arten wie Hornissen, Wildbienen, Hummeln oder auch Kreisel- und Knopfhornwespen betroffen, muss eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises eingeholt werden. Im Herbst sterben im Hornissen- und Wespenstaat außer der Königin, die sich einen sicheren Standort zum Überwintern sucht, alle Nestbewohner. Dann können Nester entfernt oder Einflugmöglichkeiten geschlossen werden.
Als Nützlinge vertilgen Hornissen und Wespen Schadinsekten. Hummeln sowie Wildbienen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung von Nutz- und Zierpflanzen.
Weitere Informationen telefonisch unter 03443/37 22 41, per E-Mail an [email protected] oder über das Umweltradar