Willi Sitte beschimpft Willi Sitte beschimpft: Merseburger erhält Strafe für Verunglimpfung

Merseburg - Der Merseburger, der bereits wegen grober Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein Bußgeld aufgebrummt bekommen hatte (die MZ berichtete), bekommt es mit erneutem Gegenwind zu tun. Das Amtsgericht Merseburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle einen Strafbefehl gegen ihn erlassen. Der Mann soll 4.800 Euro zahlen.
Anlass für den Strafbefehl sind mehrere E-Mails, in denen er Menschen verunglimpft hat. Der Mann habe in einer E-Mail im vergangenen Jahr den Maler Willi Sitte als „Drecksnazi“ beschimpft. Das erfülle den Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen, erklärte Amtsgerichtsdirektor Peter Mertens auf Anfrage der MZ. Die Mitteldeutsche Zeitung hatte im September 2018 über diesen Vorfall berichtet.
Stadtrat als „Pfeife“, „Feigling“ und „grünen Spinner“ beschimpft
In einer anderen E-Mail, die im Oktober 2018 an den Merseburger Stadtrat Roland Striegel (Fraktion SPD/Grüne) und weitere Empfänger gerichtet war, habe der Merseburger den Stadtrat als „Pfeife“, „Feigling“ und „grünen Spinner“ beschimpft, sagte Mertens. In einer weiteren Mail, die offenbar am selben Tag versandt wurde und die an den Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (Grüne) und weitere Empfänger ging, wurde der Abgeordnete als „dreister Lügner“ und „grüner Spinner“, Roland Striegel als „Pfeife“ und beide als „Luschen“ bezeichnet.
„Ich habe am 24. Oktober 2018 Strafanzeige und Strafantrag gegen den mutmaßlichen Urheber einer an 59 beziehungsweise 81 Empfänger verschickten E-Mail mit beleidigendem Inhalt gestellt, die unter anderem meine Person betraf“, sagte Sebastian Striegel der MZ. „Diese Anzeige beziehungsweise dieser Strafantrag betraf alle in Frage kommenden Straftatbestände, insbesondere die wiederholte Beleidigung meiner Person.“ Der öffentliche Meinungsstreit dürfte hart sein in der Sache und sollte konstruktiv sein.
Striegel: „Beleidigungen, Falschbehauptungen und bloße Beschimpfungen sind kein Beitrag zum demokratischen Diskurs“
„Beleidigungen, Falschbehauptungen und bloße Beschimpfungen sind kein Beitrag zum demokratischen Diskurs. Ich begrüße deshalb, dass das Amtsgericht Merseburg hier Grenzen aufzeigt“, meint Striegel. Der Merseburger, der die Mails verschickt hat, wurde zu 120 Tagessätzen à 40 Euro, also zu 4.800 Euro Strafe verurteilt. „Der Mann hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unseres Schreibens Einspruch einzulegen“, sagte Mertens. „Tut er das, gibt es irgendwann eine Verhandlung.“
Bezahle der Mann den Strafbefehl, sei die Angelegenheit erledigt. Besagter Merseburger war erst am 5. Februar vom Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt zu einer Geldbuße verurteilt worden und sollte insgesamt 2.628,50 Euro zahlen, was er auch getan hat. Er hatte während eines Zeitraums von einigen Wochen mehr als 30 Mails mit offenem Verteiler und personenbezogenen E-Mail-Adressen verschickt, so dass jeder Empfänger sehen konnte, wer diese Mails sonst noch bekommen hat. Das verstößt gegen den Datenschutz. (mz)