Verbandsversammlung ZWA Bad Dürrenberg Verbandsversammlung ZWA Bad Dürrenberg: Neue Satzung nun erst ab 1. Oktober
Zöschen/MZ. - Für Aufregung hatte einInformationsschreiben des Verbandes an dieangeschlossenen und anzuschließenden Bürgerim Vorfeld schon einmal gesorgt (die MZ berichtete).Danach war die Frist für den Abschluss einesAblösevertrages zur Abgeltung künftiger ZWA-Ansprüchenoch nach der gültigen (alten) Satzung bisEnde August verlängert worden. Wie am MontagAbend jedoch kritische Fragen und Hinweiseaus der Verbandsversammlung selbst und derRunde der anwesenden Bürger deutlich machten,reicht diese Frist immer noch nicht aus. Vieleseien noch im Urlaub, und außerdem müsse manZeit haben, die ganze Sache gründlich zu durchdenken.
Also beschloss das aus gewählten Vertreternaller Mitgliedsgemeinden bestehende Gremium,die neue Satzung erst ab 1. Oktober wirksamwerden zu lassen. Helfen sollen, wie ZWA-VorsitzenderThomas Heilmann zusagte, bis dahin Einwohnerversammlungenin den Mitgliedsgemeinden zur neuen Satzung.Dennoch, so verkündete er, hätten sich bisherim Wasserturm, dem Sitz des ZWA, 435 Bürgerberaten lassen und 95 Ablöseverträge mit einerSumme von rund einer halben Million Mark abgeschlossen.
Intensiv wurden die einzelnen Punkte der neuenSatzung, die Anschlussbeiträge nach der Grundstücksflächeund nicht mehr nach der des Hauses berechnet,behandelt. Ein Antrag zur Tagesordnung, dieBürgerfragestunde vor den Beschluss der neuenSatzung zu legen, wurde von Heilmann mit Hinweisauf das Kommunalgesetz abgeschmettert. Erließ die Versammlung zudem wissen, dass dieEinbeziehung der Bürger ein Entgegenkommendes Verbandes und nicht zwingend vorgeschriebensei.
Was den zeitlichen Druck angehe, verwies derAnwalt des Verbandes zum einen auf anstehendeGerichtsverfahren, in denen eine neue SatzungSicherheit gebe. Überhaupt ergebe sich derZwang für die neue Satzung aus einer richterlichenAuslegung des Kommunalabgabengesetzes. AnwaltlicherKommentar dazu: "Fragen Sie mich nicht, wasdas mit kommunaler Selbstverwaltung zu tunhat." Zum anderen bedeute jeder Ablösevertragnach alter Satzung natürlich den Verzichtdes Verbandes auf Geld.
Um das drehte sich schließlich auch eine langeDiskussion über die Höhe der so genanntenVergünstigung, die jedem Bürger bei Überschreitender durchschnittlichen Grundstücksfläche zustehe.Die Vergünstigung muss sich nämlich der Verbandüber Umlage von den Mitgliedsgemeinden holen.Und deren Haushaltssituation, so mahnten Gemeindevertreterin der Verbandsversammlung an, werde nichtbesser. Am Ende müsse man sich das Geld jasowieso von den Bürgern über Steuern oderAbgaben wieder holen.
Nach einigem Feilschen einigte man sich mehrheitlichdarauf, dass bei Überschreiten der Kappungsgrenzevon 1271 Quadratmetern - das entspricht derdurchschnittlichen einzelnen Grundstücksflächeim Verbandsgebiet - eine 30-prozentige Vergünstigungeingeräumt wird. Allerdings zeigten die Reaktionenund Fragen einiger Bürger, dass sie mit denZahlenspielen nicht viel anfangen konnten.Rechenbeispiele für konkrete Grundstücke wolltensie haben. Aber die gab's nicht. Nur den Hinweis,dass die vorliegende so genannte Globalkalkulationfürs Verbandsgebiet öffentlich ausliege, diejeder Bürger einsehen könne.