Urteil zu Paragraf 13b Querfurt muss für geplantes Baugebiet anderen Verfahrensweg einschlagen
Eigentlich wollte die Stadt Querfurt das Baugebiet „Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung entwickeln. Das ermöglichte der Paragraf 13b im Baugesetzbuch. Doch den hat das Bundesverwaltungsgericht im Sommer dieses Jahres als EU-rechtwidrig beurteilt.
05.10.2023, 15:00

Querfurt/Lodersleben/MZ - Beim Wohngebiet „Siedlung-Süd“ in Lodersleben hatte es 2020 noch geklappt. Die Stadt Querfurt konnte durch den Paragrafen 13b im Baugesetzbuch neues Bauland für Eigenheime schnell erschließen.
