FEUERWEHR Schwere Vorwürfe gegen einen Ortswehrleiter aus Schkopau haben sich nicht bestätigt
Dem Wehrleiter wurde vorgeworfen, dass Minderjährige unerlaubt Aufgaben bei Feuerwehreinsätzen übernommen haben sollen. Nun hat die Gemeindeverwaltung das Disziplinarverfahren beendet.
Jetzt digital weiterlesen
Unser digitales Angebot bietet Ihnen Zugang zu allen exklusiven Inhalten auf MZ.de sowie zur digitalen Zeitung.
4 Wochen für 0,00 €
Jetzt registrieren und 4 Wochen digital lesen.
Wenn Sie bereits Zeitungs-Abonnent sind, können Sie die digitale Zeitung >>HIER<< bestellen.
Schkopau/MZ - Weil minderjährige Kameraden unerlaubterweise Aufgaben bei Einsätzen übernommen haben sollen, lief zuletzt ein Disziplinarverfahren gegen einen Ortswehrleiter der Gemeindefeuerwehr Schkopau. Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes sieht vor, dass Jugendliche zwar vor ihrem 18. Geburtstag die Grundausbildung beginnen, aber erst mit der Volljährigkeit aktiv an Einsätzen teilnehmen dürfen. Ab 16 dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen zwar bei Einsätzen mit vor Ort sein, sich jedoch nur außerhalb des sogenannten Gefahrenbereichs aufhalten.