Wahlkampf OB-Wahl in Merseburg: Diese Vorwürfe gibt es gegen die beiden Kandidaten in der Stichwahl
CDU-Kreisvorsitzender Michael Hayn und der derzeitige Referent des OB, Sebastian Müller-Bahr (Einzelbewerber), treten am Sonntag, 27. März in der Stichwahl gegeneinander an.

Merseburg/MZ - CDU-Saalekreischef Michael Hayn oder Einzelbewerber Sebastian Müller-Bahr? Wer geht am Sonntag aus der Stichwahl um den Merseburger OB-Posten als Sieger hervor? Auf der Zielgeraden geben beide alles, versichern sich gegenseitig, dass ihr Wahlkampf bis zum Ende fair bleiben und der Gegner nicht angegriffen werden soll. Doch stehen sie den Wählern ebenso fair gegenüber?
Mit dem Thema Wahlkampfspende scheinen beide offen umzugehen. Hayn gibt unumwunden zu, dass er finanziell von seiner Partei unterstützt werde. Auch Firmenspenden würden für den Wahlkampf, der am Ende 25.000 bis 30.000 Euro kosten werde, eingesetzt und natürlich privates Geld, so Hayn.
Auch Sebastian Müller-Bahr könnte Spendenmittel einwerben, das ist per Gesetz nicht verboten. Er hatte jedoch gegenüber der MZ erklärt, dass das eingesetzte Geld - am Ende rund 20.000 Euro - „vom ersten bis zum letzten Cent“ privat sei, und zwar nur von ihm und seiner Frau. „Mit voller Absicht - weil ich keine Lust habe, auf irgendwelche Verpflichtungen.“
Am Wochenende erschien nun eine halbseitige Unterstützeranzeige in einem Anzeigenblatt, die Müller-Bahr nicht selbst bezahlt hatte. „Diese Anzeige wurde von meinem Wahlkampf-Team organisiert, ich hatte nichts damit zu tun.“ Er wisse auch nicht, wer die Anzeige bezahlt habe. Er fragte jedoch bei seinem Wahlkampfteam nach und bestätigte gegenüber der MZ, dass es sich um einen Bauunternehmer aus dem Burgenlandkreis gehandelt habe. „Das finde ich nicht schlimm“, sagte Müller-Bahr. Man wisse ja schließlich nicht, ob nicht ein anderes bekanntes Bauunternehmen aus Merseburg den Wahlkampf von Herrn Hayn unterstütze. Beide Bauunternehmen erledigen Aufträge für die Stadt Merseburg.
Mittlerweile gibt es auch ein Statement des Gemeindewahlleiters Folkmar Bothe zu einem Facebook-Post, der eine verbotene Wahlbeeinflussung durch Michael Hayn vermuten lässt. „Ich hatte Herrn Hayn um eine Stellungnahme zu dem Vorgang gebeten. Die haben wir bekommen, und er hat schlüssig erklärt, was da passiert war und was nicht“, so Bothe. Damit sei die Sache für ihn erledigt. „Wir sind keine Ermittlungsbehörde. Aber wer als Wähler mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, nach der öffentlichen Bekanntmachung des amtlichen Wahlergebnisses, binnen einer Frist von 14 Tagen Widerspruch gegen das Ergebnis einzulegen.“ Der Vorwurf gegen Hayn: Er soll Jugendliche animiert haben, zur Wahl zu gehen und dabei möglicherweise das Kreuz bei ihm zu machen und ihnen im Gegenzug je einen McDonald's-Gutschein versprochen haben. Hayn hatte dies bereits dementiert (MZ berichtete). Seine Aussage führte jedoch zu empörten Reaktionen, weil diese nicht der Wahrheit entsprochen haben soll.
Eine Wählerin erklärte nun gegenüber der MZ, dass sie Hayn wegen Wahlbeeinflussung anzeigen werde. Im Falle eines Sieges wird Michael Hayn wohl zumindest mit einem Widerspruch rechnen müssen.