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Neuerung ab 1. November  Neuerung ab 1. November : Neues Gesetz soll Scheinanmeldungen verhindern

Von Melain van Alst 19.10.2015, 12:56
Wer umzieht und sich neu anmelden will, muss ab 1. November etwas beachten.
Wer umzieht und sich neu anmelden will, muss ab 1. November etwas beachten. ARCHIV/DPA Lizenz

Saalekreis - Ab kommendem Monat müssen Mieter, die umziehen und sich ummelden müssen, eine Bestätigung für die neue Anschrift erbringen. Grund dafür ist das geänderte Meldegesetz in Deutschland. Dadurch soll verhindert werden, dass man sich beliebig an einer Adresse anmelden kann. „Scheinanmeldungen finden sich häufig im Zusammenhang mit der Schulwahl, da der Wohnort über das Einzugsgebiet einer bestimmten Schule entscheidet“, bestätigt Ulrike Findeisen vom Bürgerservice in Merseburg.

Neue Formulare

Scheinanmeldungen als Problem ist Guido Födisch, Geschäftsführer der Leuna-Wohnungsgesellschaft (Leuwo), derzeit allerdings nicht bekannt. „Ich kann nicht behaupten, dass es aktuelle Fälle gibt. Es kommt schon mal vor, aber nicht nennenswert“, so Födisch. Überraschend kommt das veränderte Meldegesetz für die Leuwo nicht. „Wir sind auch schon darauf vorbereitet und halten ein passendes Formular für Mieter bereit“, sagt er auf Anfrage. Auch die Mitarbeiter wurden bereits zur veränderten Gesetzeslage geschult.

Auch die Kommunen haben reagiert und vor Monaten die Wohnungsgesellschaften angeschrieben. Einige Kommunen wie beispielsweise Merseburg und Leuna halten selbst Formulare bereit, die schon jetzt oder spätestens ab 1. November auf den Internetseiten heruntergeladen werden können.

Scheinanmeldung eher selten

Bei der Geiseltaler Wohnungsgesellschaft setzt man indes auf ein Formular, das vom Verband der Wohnungswirtschaft erstellt wurde. „Ich denke, dass das alles reibungslos laufen wird“, sagt Geschäftsführer Volker Nöckel. Auch die Software ist mit der Veränderung kompatibel. „Das einzige, was die Praxis dann zeigen muss ist, ob wir die Daten online übertragen oder doch analog“, so Nöckel. Auch ihm ist das Problem der Scheinanmeldungen nicht unter gekommen. „Vor ein paar Jahren gab es mal einige Fälle, aber seitdem nicht mehr.“

Laut des neuen Gesetzes muss man eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn man in eine Wohnung zieht, beim Auszug aus einer Wohnung, wenn man ins Ausland geht oder keine neue Wohnung anmeldet. Auch beim Auszug aus einer Nebenwohnung, ohne eine neue Wohnung, aber mit Hauptsitz in Deutschland, muss die Bestätigung gezeigt werden.

Das Einwohnermeldeamt in Merseburg mit Sitz im Bürgerservice ist wegen des erforderlichen Softwareupdates am 2. November geschlossen. (mz)