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Merseburger Schiedsstelle Merseburger Schiedsstelle: Man muss nicht immer vor Gericht ziehen

Von Undine Freyberg 03.01.2017, 12:00
Ein Stapel mit Akten liegt in der Posteingangsstelle eines Gerichts.
Ein Stapel mit Akten liegt in der Posteingangsstelle eines Gerichts. dpa

Merseburg - 2017 wird der Merseburger Stadtrat über die Neubesetzung der Schiedsstelle Merseburg ab 1. Oktober entscheiden. Wer Interesse hat, dieses Ehrenamt zu übernehmen, kann sich noch bewerben.

Imre Gülle aus Geusa ist seit 2012 der Vorsitzende der Schiedsstelle. In den vorangegangenen fünf Jahren, war er Stellvertreter. Aktuell sind Gabriela Wippert und Monika Hippmann Gülles Stellvertreterinnen. Sie werden jedoch Ende September offiziell ausscheiden. „Ich habe mich allerdings entschieden noch einmal für den Vorsitz zu kandidieren“, sagt der 51-jährige Imre Gülle der MZ. Er würde sich freuen, wenn es weitere Bewerber geben würde, die mitarbeiten möchten.

Nötiges Handwerkszeug in Schulungen vermittelt

Das nötige Handwerkszeug bekämen die Schiedsmänner und -frauen in Schulungen vermittelt. „Beziehungsweise am Anfang könnte ich anleiten“, bietet Imre Gülle an. Die wichtigsten Voraussetzungen aus seiner Sicht: „Man muss Ruhe ausstrahlen können, denn die Parteien sind in der Regel sehr aufgeregt. Und man darf nicht voreingenommen sein.“ Eine gewisse Gelassenheit sollte wohl auch dazu gehören, denn ein im Schiedsverfahren Unterlegener hatte dem Vorsitzenden im vergangenen Jahr angedroht, sein Haus anzuzünden.

Pro Jahr habe die Schiedsstelle etwa sechs bis zehn Fälle zu verhandeln. Man versuche immer eine Einigung zu erzielen. Dazu müsse man die Streithähne dazu bringen, aufeinander zuzugehen. Das gelinge in etwa 50 Prozent der Fälle. Als er damals angefangen habe, als Schiedsmann zu arbeiten, habe er noch gedacht, dass es sich bei den Streitigkeiten etwa in 50 Prozent der Fälle um Nachbarschaftsstreitigkeiten handele. „Mittlerweile weiß ich, dass es 100 Prozent sind. Es geht eigentlich fast ausschließlich um Zwistigkeiten zwischen benachbarten Parteien.“

Es gehe um Äste, die aufs Grundstück ragen, Hecken, die durch Zäune wachsen, Hähne, die zu laut und zu früh krähen, oder auch mal um Kindergeschrei. „Nehmen wir zum Beispiel mal Geusa, wo ich selbst wohne. Da gibt es ein neues Wohngebiet. Auf der anderen Straßenseite wohnen aber die alteingesessenen Familien und die haben nun mal Hühner oder Schafe.“ Das habe mancher Neu-Geusaer nicht bedacht und so komme es hin und wieder zu Unstimmigkeiten.

Nachbarschaftsstreit am Geiseltalsee

Möchte jemand die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen, muss er einen Antrag stellen. „Den wir dann prüfen“, so Gülle. „Denn zunächst steht die Frage, ob wir zuständig sind, und das sind wir nur, wenn der Antragsgegner in Merseburg gemeldet ist.“ Man habe zum Beispiel mal einen Nachbarschaftsstreit am Geiseltalsee gehabt. „Der Gegner war damals in Meuschau gemeldet und damit waren wir zuständig.“

Womit sich Schiedsstellen grundsätzlich nicht befassen sind Erb- oder Ehestreitigkeiten. „Wir dürfen auch keine Fälle annehmen, die sich gegen die Kommune richten.“ Fälle aus dem Miet- oder Wohnrecht seien zulässig.

„Die Verhandlung ist meist eine Sache von höchstens anderthalb Stunden.“ Der größte Teil der Arbeit müsse davor oder danach geleistet werden. Es gebe jede Menge Schriftverkehr, es müssten Urkunden ausgestellt werden. „Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich noch mal antreten soll, aber es täte mir leid, der Stadt Merseburg einen Korb zu geben“, sagt Gülle. Zumal die Arbeit Freude mache. „Und es ist schon ein gutes Gefühl, wenn man geschlichtet hat und die Leute nicht vor Gericht ziehen müssen.“

Bei Schlichtung wird eine Gebühr von 50 Euro fällig

Die Stadt hat übriges auch etwas von den Verfahren. Kommt es zu einer Schlichtung wird eine Gebühr von 50 Euro fällig, bei Erfolglosigkeit 25 Euro. „In jedem Fall erhält die Stadt davon 50 Prozent.“

Für die Schiedsstelle Merseburg werden Frauen und Männer im Alter von 25 bis 60 Jahren gesucht, die ihren Wohnsitz in Merseburg haben und denen es möglich ist, neben ihrer Berufstätigkeit die Aufgaben in einer Schiedsstelle auszuüben. Sie müssen gut mit Menschen umgehen können und eine entsprechende Lebenserfahrung besitzen. Schiedsfrauen und - männer werden für fünf Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes berufen.

Bewerbungen können bis zum 20. Januar 2017 an Stadtverwaltung Merseburg, Justitiar Thomas Nemson, Lauchstädter Str. 1-3, 06217 Merseburg, Tel. 03461/445634, Fax 03461/445212 gerichtet werden. (mz)