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Hunderte Adressen im Verteiler Hunderte Adressen im Verteiler: Merseburger muss für Wut-Mails über 2.000 Euro zahlen

Von Undine Freyberg 13.02.2019, 10:57

Merseburg/Magdeburg - Ist die Datenschutz-Grundverordnung nur ein theoretischer Begriff, oder wird tatsächlich auch kontrolliert, ob diese eingehalten wird? In einem aktuellen Fall hat die Behörde des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt jetzt gezeigt, was passieren kann, wenn man sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält.

Gegen einen Merseburger wurden mehrere Geldbußen festgesetzt. Grund sind eklatante Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Deswegen soll der Mann, der auch die Kosten des Verfahrens tragen muss, 2.628,50 Euro zahlen.

Merseburger verschickte E-mails mit empfindlichen Personendaten

Aber was kreidet ihm die Behörde an? Die Landesdatenschützer haben festgestellt, dass der Mann zwischen Juli und September 2018 mehrfach E-Mails verschickt hat, in denen er für alle Empfänger ersichtlich, personenbezogene E-Mail-Adressen benutzt hat, woraus jeder Empfänger unzählige andere Empfänger herauslesen konnte.

Man warf dem Mann im Zeitraum zwischen Mitte und Ende Juli 2018 zehn Verstöße vor. In seinem Mail-Verteiler seien zwischen 131 und 153 personenbezogene Mail-Adressen erkennbar gewesen, heißt es im Schreiben der Behörde.

Merseburger verschickte Verunglimpfungen oder Strafanzeigen an Hunderte Adressen

Zwischen dem 10. August und dem 9. September seien bis zu 187 personenbezogene Mail-Adressen für jedermann im Verteiler offen einsehbar gewesen. Bei den Mails handelte es sich um Beschwerden, Stellungnahmen, Verunglimpfungen aber auch Strafanzeigen gegen die unterschiedlichsten Vertreter aus Wirtschaft, Presse, Kommunal- und Landespolitik. Der Inhalt der Mails war aber nicht Grund für die Geldbuße.

„Der Mann hat sich uns gegenüber immer wieder auf die Meinungsfreiheit berufen, aber diese gestattet keine solchen offenen Verteiler“, sagte der oberste Landesdatenschützer, Harald von Bose, der Mitteldeutschen Zeitung. „Der Grund ist, dass dadurch ja Rechte Dritter berührt werden. Wir waren in dieser Sache sehr akribisch, haben jeden einzelnen Verstoß sehr genau aufgelistet, um das Ganze auch gerichtsfest zu machen, falls das nötig werden sollte. “

Mann bezahlt Bußgeld - verstößt aber weiter gegen Datenschutz

Die Mitteilung über die Geldbuße war am 5. Februar zugestellt worden. Am 6. Februar hatte der Betroffene bezahlt. Von Bose: „Allerdings ist die zweiwöchige Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen. Da könnte also noch etwas kommen.“ Was passiert, wenn der Mann wieder gegen die Datenschutzrichtlinien verstößt? „Das hat er ja schon getan. Deshalb könnte es neue Bußgeldbescheide geben“, so von Bose.

„Es stellt sich jedoch die Frage, wie wirksam bei dem Herrn ein solches Bußgeld ist.“ Es müsste überprüft werden, ob es andere Handlungsmöglichkeiten gebe. „Das Ärgerliche an der Sache ist, dass dadurch Kräfte und Zeit gebunden wird, die dann für anderes nicht zur Verfügung stehen.“

Besagter Mann verschickt nahezu täglich Mails - zum Teil an bis zu 1.600 im Verteiler genannte Adressen. (mz)