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Gesprengte Zigarettenautomaten Gesprengte Zigarettenautomaten: Farbpatronen kommen zum Einsatz

Von Diana Dünschel 28.07.2015, 08:38

Mücheln - 4.Januar, 30. Januar, 12. Juni, 24. Juni und 10.Juli lauten für 2015 nur die Daten, in denen in Mücheln von Unbekannten ein Zigarettenautomat aufgesprengt wurde. Dabei ließe sich die Zahl dieser Straftaten locker verdoppeln, wenn man auch die Fälle aus Stöbnitz, Gröst, Roßbach und Braunsbedra mitrechnet.

Im Bereich des Saalekreises wurden im Zeitraum vom Januar bis Ende Juni allein 20 Zigarettenautomaten angegriffen und vermutlich mittels Pyrotechnik beschädigt, so Polizeisprecher Jürgen Müller. Sehe man mal von Tatorten in Merseburg, Bad Lauchstädt, Steigra, Bad Dürrenberg und Barnstädt ab, liege der Schwerpunkt tatsächlich im Geiseltal. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2014 gab es zwölf aufgesprengte Automaten. Die Polizei vermutet, dass sich Drogensüchtige mit dem so erbeuteten Geld Nachschub beschaffen wollen.

Eine „erhebliche“ prozentuale Steigerung dieser Straftaten in diesem Jahr kann auch die Firma Hall Tabakwaren aus Mönchengladbach bestätigen, die allein 33 000 Zigarettenautomaten in Deutschland aufgestellt hat. Das sei kein neues, dafür aber leider ein nationales Problem, sagte ein Sprecher auf Nachfrage der MZ. Zahlen zu den Fällen und der Höhe des Schadens wollte er aber nicht nennen.

Ihn stimme vor allem bedenklich, welchen Gefahren die Täter sich wie unbeteiligten Außenstehenden aussetzten. Denn weil oft selbst gebastelte Sprengkörper oder ungeprüfte Böller aus dem osteuropäischen Ausland eingesetzt würden, habe es durch die Wucht der Detonationen sogar schon Todesfälle gegeben.

Automatenstandorte deshalb aufzugeben, mache keinen Sinn. Es sei denn, der Verkauf lohne sich nicht mehr, hieß es weiter. Wohl aber ergreife man Maßnahmen, damit die Polizei die Täter besser aufspüren könne. Konkret nannte der Firmensprecher den Einsatz von Farbpatronen, die das Geld bei unsachgemäßer Handhabung der Automaten unbrauchbar machen. Denn die so eingefärbten Banknoten sind nicht mehr für den Zahlungsverkehr zugelassen. Zudem ist es wahrscheinlich, dass sich Farbspuren auf Händen und Kleidung der Täter verteilen. (mz)