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Saalekreis Verständlich statt diskriminierungsfrei:  Gendersprache per Dienstanweisung untersagt

Die CDU im Saalekreis wollte mit einem Antrag gendersensible Schreibweisen komplett aus der Sprache der Verwaltung verbannen. Landrat Hartmut Handschak kommt ihr mit einer Dienstanweisung zuvor. So begründet er, wieso das generische Maskulinum erste Wahl bleibt.

Von Robert Briest Aktualisiert: 21.06.2023, 09:55
Gendersprache wird es in der Verwaltung des Saalekreises nicht geben. 
Gendersprache wird es in der Verwaltung des Saalekreises nicht geben.  Foto: dpa/Symbol

Merseburg/MZ - Frank Bommersbach war zufrieden: „Das, was wir erreichen wollten, eine sachliche und verständliche Sprache in der Öffentlichkeit, ist erreicht“, konstatierte der CDU-Fraktionschef im Kreistag und zog sogleich den Antrag seiner eigenen Fraktion zurück.

Die Forderung nach einem Kreistagsbeschluss, der der Verwaltung verbietet, gendersensible Formulierungen zu verwenden, ein Herzensprojekt vor allem der Jungen Union, war obsolet geworden.

Dafür hatte Hartmut Handschak (parteilos) gesorgt. Der Landrat gab eine Dienstanweisungen „zur Verwendung geschlechtergerechter Kommunikation“ heraus. Die folgt im wesentlichen dem Ansinnen der CDU und beinhaltet ein weitestgehendes Hausverbot für Binnen-I, Gendergap oder Sternchen.

Der Landkreis verzichte „in seinen Texten und Veröffentlichungen auf die Verwendung von verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern“, heißt es in der Anweisung an die 1.000 Beschäftigten des Kreises, über die Handschak im Kreisausschuss informierte.

Landrat verbietet Gendersprache

Zur Begründung dieses Schrittes erklärt die Verwaltungsspitze: „Orthografische und grammatikalische Richtigkeit, Einheitlichkeit und Verständlichkeit von Texten haben gegenüber einer diskriminierungsfreien Sprache eine höhere Priorität.“

Dem Verständnis soll die durchgehende Verwendung des generischen Maskulinums in allen Dienstanweisungen, Allgemeinverfügungen, Satzungen oder Verträgen dienen. Also: die Dezernenten, nicht die Dezernentinnen.

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Der Landrat verweist auf das Bundesverfassungsgericht, dass betont habe, dass das generische Maskulinum bei Äußerungen staatlicher Stellen der Standard sei: „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf geschlechtergerechte Formulierungen.“

Der CDU-Antrag hatte im März zu einer hitzigen Debatte im Kreistag geführt. Sie blieb damals ohne Ergebnis. Denn der Verwaltung kamen rechtliche Bedenken, ob sich der Kreis durch ein absolutes Verbot etwa bei Fördermittelanträgen selbst ins Abseits stellt. Die bilden nun mit Softwareanwendungen und Formularen anderen Behörden die Ausnahme in der landrätlichen Sprachanweisung.

Lob von FDP, Kritik von Grünen

Die kam im Kreisausschuss nicht nur bei der Union gut an. Auch FDP-Vertreter Peter Kunert lobte die „beispielgebende Entscheidung. Damit wurde ein Maß an Vernunft bei diesem kontroversen Thema hergestellt.“

Der Grüne Christof Rupf hielt die Dienstanweisung dagegen für keine gute Idee. „Weil ich davon ausgehe, dass sich Bevölkerungsanteile ausgeschlossen fühlen, wenn durchgehend das generische Maskulinum verwendet wird.“