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„Formell rechtswidrig“ Warum das Verbot von Uniformen im Stadtrat Aken geändert werden muss

Welche Folgen ein Formfehler hat, den die Kommunalaufsicht bemerkt hat, und wie der Bürgermeister auf den Offenen Brief der Wehr reagieren will.

Von Wolfram Schlaikier 28.01.2026, 17:00
Die Wehrleitung beim Großen Zapfenstreich am 17. Mai 2025 auf dem Markt in Aken.
Die Wehrleitung beim Großen Zapfenstreich am 17. Mai 2025 auf dem Markt in Aken. (Foto: St. Julius)

Aken/MZ. - Die vom Stadtrat Aken am 9. Oktober beschlossene Ergänzung der Geschäftsordnung in Paragraf 18, „die Teilnahme von Zuhörern in Uniformen, Einsatzkleidung oder vergleichbaren auf Wirkung bedachten Erscheinungsbildern“ zu verbieten, muss nach Intervention der Kommunalaufsicht entfernt werden.