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Vogelgrippe in Anhalt-Bitterfeld Vogelgrippe in Anhalt-Bitterfeld: Stallpflicht bleibt weiter bestehen

22.01.2015, 19:58

köthen/bitterfeld - Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bleibt bestehen. Darauf hat die Kreisverwaltung hingewiesen. „Das Gebot gilt bis auf Widerruf“, informierte Sprecher Udo Pawelczyk. Die Stallpflicht gilt allerdings nicht für die folgenden Orte in Anhalt-Bitterfeld: Beyersdorf, Brehna, Brösa, Cösitz, Göttnitz, Löbersdorf, Löbnitz an der Linde, Mößlitz, Priesdorf, Prussendorf, Quetzdölsdorf, Rieda, Schortewitz, Schrenz, Schwemsal, Spören, Stumsdorf, Werben und das Stadtgebiet von Zörbig.

Vogelgrippe, Geflügelpest, Hühnerinfluenza - die Tierseuche hat viele Namen. Der historisch entstandene Begriff Geflügelpest unterstreicht die Schwere der Krankheit - „Pest“ steht umgangssprachlich für eine Seuche mit zahlreichen Todesfällen, unabhängig vom Erreger.

Die Erreger der klassischen Geflügelpest sind Grippeviren. Tiermediziner haben international auf die Bezeichnung Aviäre Influenza geeinigt, übersetzt „Vogelgrippe“. Je nach betroffener Geflügelart wird auch von Hühner-, Gänse- oder Enteninfluenza gesprochen. Bei der Vogelgrippe unterscheiden Fachleute schwach-, mittel- und hochpathogene (krank machende) Erreger.

Seuchen hochpathogener Erreger wie des Vogelgrippevirus H5N1, der 2007 auftrat, werden im deutschen Sprachraum weiter als Geflügelpest bezeichnet. Die Ansteckungsgefahr für Menschen ist aber äußerst gering.

Die Sperrzone beinhaltet das südwestlich gelegene Fünftel der Fläche der Talsperre Kelbra und das daran in nordwestlicher Richtung angeschlossene Gebiet (Wiesen, Felder). Auf westlicher Seite wird das Sperrgebiet von der Landesgrenze Thüringen begrenzt beziehungsweise im Landkreis Nordhausen fortgeführt. Die nordöstliche Grenze des Sperrgebiets wird durch eine Linie von der Autobahn 38/Landesgrenze Thüringen bis zur Talsperre Kelbra (500 Meter nördlich des Helmezuflusses), dabei die Landstraße 151 (Berga–Görsbach) kreuzend.

Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich, angrenzend an die Sperrzone, auf einer Fläche, welche die Ortsteile der Einheitsgemeinde Südharz (Breitungen, Roßla, Rottleberode, Uftrungen) sowie Ortsteile der Verbandsgemeinde Goldene Aue (Berga, Bösenrode, Kelbra (Kyffhäuser), Rosperwenda, Thürungen) einschließt. (Quelle: Landkreis Mansfeld-Südharz)

Die sogenannte Aufstallungspflicht hatte der Landkreis Ende November angeordnet. Nach den Vorgaben des Kreises muss sämtliches Geflügel in einem Umkreis von zehn Kilometern zu einem Wildvogelrastgebiet der Europäischen Union in einem Stall oder einer Schutzvorrichtung vor Wildvögeln untergebracht sein.

Infizierte Stockente gefunden

Im Dezember vergangenen Jahres war an der Elbe bei Aken eine tote Stockente gefunden worden, bei der das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen worden war. Daraufhin hatten Tierärzte damit begonnen, Geflügel im Umkreis des Fundortes genau zu untersuchen. Im Umkreis von etwa einem Kilometer wurde jeder einzelne Geflügelhalter kontrolliert, im Umkreis von drei Kilometern gab es Stichproben. Dabei wurde festgestellt, dass sich verschiedene Halter nicht an die behördlich angeordnete Stallpflicht gehalten haben. (mz)