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Erfolg im Eilverfahren Streit um Versorgungsstände und Toiletten - Organisatoren des CSD in Köthen siegen vor Gericht

Die Organisatoren des CSD in Köthen hatten zuletzt über Schikanen bei der Vorbereitung ihrer Demo geklagt. Es ging vor allem um den Standort der Verpflegungswagen und der Toiletten. Nun hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden.

Von Wolfram Schlaikier 11.07.2025, 16:50
2024 zog der CSD das erste Mal durch Köthen.
2024 zog der CSD das erste Mal durch Köthen. Foto: Dennis Lorenz

Köthen/MZ. - Das Verwaltungsgericht Halle hat am Freitagnachmittag in einem Rechtsstreit im Eilverfahren zwischen den Veranstaltern des „Christopher Street Day“ (CSD) am Samstag in Köthen und dem Kreis Anhalt-Bitterfeld einen Beschluss zugunsten der Veranstalter gefasst.