Streit um Fachoberschule in Köthen Streit um Fachoberschule in Köthen: Gericht entscheidet, die Schließung war unzulässig

Köthen - Die Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld hätten die Schließung des Schulstandortes der Fachoberschule in Köthen nicht selbst beschließen dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden.
Ende Januar hatte Schulleiter Rainer Woischnik in einem MZ-Gespräch über Umstrukturierungen der Berufsbildenden Schule informiert. Sein Plan, den Standort der Fachoberschule in Köthen zu schließen und die Schüler zum Standort in Bitterfeld zu schicken, stieß vor allem in der Bachstadt auf großen Protest.
Das Landesschulamt stellte sich hinter die Schule und argumentierte, dass diese eine solche Entscheidung selbst treffen könne, da es sich lediglich um die Verlagerung eines Bildungsgangs innerhalb einer Schule handele.
Die Entscheidung, den Standort der Fachoberschule zu schließen, obliege dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Das Verwaltungsgericht sieht das anders. Bei der Fachoberschule in Köthen handele es sich nicht nur um einen Bildungsgang innerhalb der Berufsbildenden Schule, heißt es, sondern „um eine eigenständige Schulform, deren erfolgreicher Abschluss die Schüler insbesondere berechtige, ihre Ausbildung an einer Fachhochschule fortzusetzen“.
Und weiter: „Die Entscheidung, den Fachoberschulunterricht nicht mehr am bisherigen Standort anzubieten, stelle damit eine Schließung bzw. Verlegung einer Schule dar.“
Die Entscheidung, den Standort der Fachoberschule zu schließen, obliege dem Schulträger. Also dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Der hatte gegen die Entscheidung der Schule geklagt. (mz)